Unternehmenssteuerreform

Keine Einigung über neue Steuerprivilegien für Unternehmen in Sicht

publiziert: Montag, 30. Mai 2016 / 06:30 Uhr / aktualisiert: Montag, 30. Mai 2016 / 08:04 Uhr
Ständerat und kleine Kammer kommen zu keinem gemeinsamen Nenner.
Ständerat und kleine Kammer kommen zu keinem gemeinsamen Nenner.

Bern - Zu Beginn der Sommersession am Montagnachmittag beugt sich der Ständerat zum zweiten Mal über die Unternehmenssteuerreform III. Von einer Einigung sind die Räte weit entfernt: So weit wie der Nationalrat will die kleine Kammer der Wirtschaft nicht entgegenkommen.

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Während Jahren haben die Kantone ausländische Unternehmen mit Steuerprivilegien angelockt. Diese muss die Schweiz unter Druck des Auslands nun aufgeben. Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass man die 24'000 betroffenen Firmen nicht tatenlos in steuergünstigere Gefilde ziehen lassen darf.

Weniger weit geht der Konsens darüber, mit welchen neuen Vergünstigungen die hoch mobilen Unternehmen in der Schweiz gehalten werden sollen und wer dafür aufkommen muss. Die Diskussion dreht sich einerseits um international akzeptierte Privilegien wie die Patentbox für Einnahmen aus Immaterialgüterrechten oder steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung.

Kein Kompromiss möglich

Andererseits sollen die Kantone finanziellen Spielraum erhalten, um die Gewinnsteuern für alle Unternehmen zu senken. Dazu sollen sie in Zukunft einen grösseren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten. Dessen Grösse ist einer der Streitpunkte zwischen den Räten: Der Nationalrat möchte den Anteil von heute 17 Prozent auf 20,5 Prozent anheben. Der Ständerat will den Kantonen sogar 21,2 Prozent zusprechen, was einen Unterschied von 153 Millionen Franken ausmacht. Dabei will seine Wirtschaftskommission bleiben.

Diese hätte gerne auch die Diskussion um die Teilbesteuerung von Dividenden neu aufgerollt, um den Kantonen zu zusätzlichen Einnahmen in der Grössenordnung von 330 Millionen Franken pro Jahr zu verhelfen. Weil beide Räte eine einheitliche Besteuerung von Dividenden bereits abgelehnt haben, wäre dafür die Zustimmung der Nationalratskommission nötig gewesen. Diese lehnte ab. Ein Kompromiss ist damit vorerst ausser Reichweite.

Zumindest die Kommission des Ständerats (WAK) ist nicht bereit, alle Forderungen der Wirtschaft zu erfüllen, wenn der Nationalrat den Kantonen nicht weiter entgegenkommt. Daher beantragt die Kommission, die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital abzulehnen. Dieser Steuerabzug würde den Kantonen Steuerausfälle von bis zu 340 Millionen Franken bescheren, der Bund würde 260 Millionen Franken verlieren. Auch die Tonnage Tax zur privilegierten Besteuerung von Schifffahrtsunternehmen lehnt die WAK ab.

Gegen Abzugs-Exzesse

In einem wichtigen Punkt könnte die Debatte am Montag vorankommen. Die Ständeratskommission möchte nämlich dem Konzept des Nationalrats zustimmen, dass Patentbox, Inputförderung, zinsbereinigte Gewinnsteuer und Aufdeckung stiller Reserven zusammengenommen zu einer steuerlichen Ermässigung von maximal 80 Prozent führen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass ein Unternehmen dank kumulierter Privilegien gar keine Steuern zahlt oder sogar Buchverluste schreibt, die in den folgenden Jahren abgezogen werden können.

Allerdings will die WAK den Entwicklungsaufwand im Ausland nicht zum Abzug zulassen. Zudem möchte sie die Entlastung durch die Patentbox auf 90 Prozent begrenzen. Der Nationalrat hat beschlossen, dies den Kantonen zu überlassen.

Referendum beschlossen

Vorerst vom Tisch ist die Diskussion um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Beide Räte haben es abgelehnt, die Unternehmenssteuerreform damit zu belasten. Die Abschaffung der Stempelsteuer wird in einer gesonderten Vorlage weiter verfolgt.

Die Linke liess sich dadurch nicht besänftigen. Schon wenige Tage nach der Debatte im Nationalrat beschloss die SP das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III. Sie hatte verlangt, die Kosten der Reform für den Bund auf 500 Millionen Franken zu begrenzen. Dazu wollte sie die Dividenden wieder voll besteuern. Die Teilbesteuerung von Beteiligungen über 10 Prozent war mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden.

In der Version des Nationalrats kostet die Unternehmenssteuerreform III gut 1,2 Milliarden Franken. Folgt der Ständerat seiner Kommission, wäre die Reform für den Bund rund 100 Millionen Franken günstiger.

(pep/sda)

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