Medikamentenabgabe weiterhin beschränkt

publiziert: Montag, 2. Jun 2008 / 11:54 Uhr

Zürich - Der Zürcher Kantonsrat will den Ärzten aus Zürich und Winterthur weiterhin nicht erlauben, Medikamente abzugeben. Er hat es abgelehnt, das Gesundheitsgesetz entsprechend einer von Ärzten lancierten Volksinitiative zu ändern.

In Zürich und Winterthur dürfen weiterhin nur die Apotheken Medikamente abgeben.
In Zürich und Winterthur dürfen weiterhin nur die Apotheken Medikamente abgeben.
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Der Minderheitsantrag aus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde mit 103 zu 58 Stimmen verworfen. Gegen die Initiative stimmten SP, Grüne, GLP, EVP, CVP und EDU, Mehrheiten von FDP und SVP waren dafür.

Der Kantonsrat will dem Volk auch nicht - wie vom Regierungsrat beantragt - einen Gegenvorschlag zur Ärzte-Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» vorlegen. Die Volksabstimmung über die Initiative findet am 30. November statt.

Im Kanton Zürich wird seit Jahren um die sogenannte Selbstdispensation der Ärzte gerungen. Das Verwaltungsgericht hatte 1998 die unterschiedliche Regelung für Ärzte in den grossen Städten und auf dem Lande für verfassungswidrig bezeichnet.

2001 scheiterte eine Regelung an der Urne. Sie hatte vorgesehen, dass Ärzte Medikamente abgeben dürfen, wenn sie sich an Notfalldiensten beteiligen und wenn sich im Umkreis von 500 Metern von ihrer Praxis keine Apotheke befindet.

(rr/sda)

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