Zur Annahme empfohlen

Nationalrat für Bauspar-Initiativen

publiziert: Donnerstag, 15. Sep 2011 / 11:12 Uhr
Das Volk stimmt über die Bauspar-Initiativen im 2012 ab.
Das Volk stimmt über die Bauspar-Initiativen im 2012 ab.

Bern - Gegen den Widerstand des Bundesrats, der Linken und der Grünen empfiehlt der Nationalrat dem Stimmvolk die beiden Bauspar-Initiativen zur Annahme. Der Entscheid fiel am Donnerstag mit deutlichen Mehrheiten. Die Vorlage geht nun wieder zurück in den Ständerat.

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Mit 105 zu 62 Stimmen folgte der Nationalrat ausserdem der Empfehlung seiner Wirtschaftskommission, dem Volk zunächst nur die Initiative des Hauseigentümerverbandes (HEV) «Eigene vier Wände dank Bausparen» zu unterbreiten.

Werde zuerst über die HEV-Initiative abgestimmt, dann gebe dies den Initianten der anderen Initiative, der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB), die Möglichkeit, ihr Anliegen im Falle einer Annahme der HEV-Initiative zurückzuziehen, argumentierte die Kommission. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nannte als mögliche Abstimmungstermine den 13. März 2012 oder den 17. Juni 2012.

Nur Wohlhabende können profitieren

Linke und Grüne lehnen die beiden Initiativen ab. Mit diesen würden die Falschen unterstützt, nämlich jene Kreise, die sich Wohneigentum ohnehin leisten könnten. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen hingegen könnten von den Steuerabzügen nicht profitieren, da sie hierfür nicht genügend Geld beiseite legen könnten, argumentierte Hildegard Fässler (SP/SG) namens der Minderheit.

Im Falle einer Annahme der HEV-Initiative haben die Kantone mit Einnahmeausfällen in Höhe von rund 100 Millionen Franken und der Bund in Höhe von etwa 40 Millionen Franken zu rechnen. Nicht beziffern lassen sich die Ausfälle bei Annahme der SGFB-Initiative, da die Initianten es den Kantonen überlassen wollen, ob sie das Bausparen einführen wollen. Die Mehrheit der Kantone hat sich gegen die beiden Initiativen ausgesprochen.

Gegenvorschlag abgelehnt

Zur Abstimmung kommt es, weil im Juni ein indirekter Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung am Nein des Ständerats gescheitert war. Bei Zustimmung wären die beiden Initiativkomitees zum Rückzug ihrer Begehren bereit gewesen. Allerdings wäre es vermutlich auch dann zu einer Volksabstimmung gekommen, weil die SP den Gegenvorschlag mit dem Referendum bekämpfen wollte.

(bg/sda)

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