Vorlage genüge den ethischen Ansprüchen

Ständerat: Ja zu revidiertem Humanforschungsgesetz

publiziert: Mittwoch, 15. Jun 2011 / 13:01 Uhr
Man soll zwischen Forschungsfreiheit und Würde des Menschen abwägen. (Symbolbild)
Man soll zwischen Forschungsfreiheit und Würde des Menschen abwägen. (Symbolbild)

Bern - Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen sollen in der Forschung geschützt werden. Mit diesem Ziel hat der Ständerat am Mittwoch das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen durchberaten und in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

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Mit dem Humanforschungsgesetz wollen Bundesrat und Parlament den Verfassungsartikel über die medizinische Forschung am Menschen umsetzen, welcher vom Volk im März 2010 mit über 77 Prozent der Stimmen gutgeheissen wurde. Das Gesetz reguliert die Forschung mit lebenden und verstorbenen Personen, Embryonen und Föten sowie mit biologischem Material menschlicher Herkunft.

Forschungsfreiheit vs. Würde des Menschen

Es gehe darum, zwischen Forschungsfreiheit und der Würde des Menschen abzuwägen, sagte Kommissionssprecher Theo Maissen (CVP/GR). Er zeigte sich im Namen der vorberatenden Wissenschaftskommission (WBK) überzeugt, dass die Abwägung gelungen ist. Die Vorlage sei ausgewogen und genüge den ethischen Ansprüchen. Der Ständerat hielt sich in der Folge grösstenteils an die Vorschläge des Bundesrats und die Entscheide des Erstrats.

Präzisiert wurde der Relevanzartikel. Umstritten ist ob die Forschungsfrage oder die Forschungsergebnisse relevant sein müssen. Die kleine Kammer entschied sich nun für die Formulierung, dass die Forschungsprojekte Antworten auf «wissenschaftlich relevante Fragestellungen» suchen müssen.

Anders als der Nationalrat will der Ständerat zudem nicht, dass urteilsunfähige Kinder, Jugendliche und Erwachsene so weit wie möglich in das Einwilligungsverfahren einbezogen werden müssen. Der Ständerat strich den entsprechenden Vorschlag aus dem Erstrat wieder aus der Vorlage und kam zur Version des Bundesrats zurück.

Gegen längere Haftungsfristen

In der Frage der Haftung sprach sich der Ständerat dagegen aus, dass der Bundesrat für einzelne Forschungsbereiche eine längere Haftungsfrist festlegen darf. Er strich diese Möglichkeit aus dem Vorschlag des Bundesrats raus. Im Nationalrat war ein ähnlicher Antrag deutlich abgelehnt worden.

(bg/sda)

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