Ständerat möchte Referendumsfrist nicht verlängern
Bern - Auch künftig sollen für ein Referendum 50'000 Unterschriften innert 100 Tagen gesammelt werden müssen. Anders als der Nationalrat hat sich der Ständerat am Dienstag gegen eine Verlängerung der Referendumsfrist ausgesprochen.
Diese Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hatte der Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossen.
Christine Egerszegi (FDP/AG) sprach sich im Namen der vorberatenden Kommission gegen die Fristverlängerung aus. Diese sei schon einmal von 90 auf 100 Tagen aufgestockt worden. «Verändert hat sich die Situation seither nicht», sagte die Ständerätin. Sie mache jede Wette, dass sich auch bei einer weiteren Ausdehnung der Referendumsfrist nichts ändern werde - zumal der nationalrätliche Vorschlag gar keine genaue Frist beinhalte.
Zudem sei fraglich, ob die Erweiterung der Frist im Einklang mit der Bundesverfassung sei. Da stehe fest, dass für ein Referendum 50'000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden müssten. Darunter verstehe man gültige, also beglaubigte Unterschriften.
Frage der Verantwortung
Eine Minderheit um den Genfer Grünen-Ständerat Robert Cramer machte vergeblich darauf aufmerksam, dass bereits in vielen Kantonen die vom Nationalrat vorgeschlagene Lösung umgesetzt werde. Es sei frustrierend, wenn ein Volksbegehren nicht zustande komme, obwohl man sich angestrengt und alle Fristen berücksichtigt habe, nur weil die Unterschriften nicht schnell genug zurückkämen.
Unterstützung erhielt das Anliegen nur von einzelnen Vertretern der Grünen, FDP und SVP. Eine deutliche Mehrheit folgte aber dem Bundesrat und der ständerätlichen Staatspolitischen Kommission (SPK), die sich gegen eine Änderung der Frist ausgesprochen hatten.
Gescheitertes Referendum als Auslöser
Der Bundesrat will mit der Vorlage auf die gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland reagieren. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) machte damals die Säumigkeit gewisser Gemeinden für die fehlenden Unterschriften verantwortlich.
Insbesondere aus dem Kanton Genf seien über tausend Unterschriften verspätet in Bern eingetroffen, weil sie von den für die Beglaubigung zuständigen Behörden am Tag vor dem Ablauf der Referendumsfrist nur mit B- anstatt mit A-Post verschickt worden seien.
Das Bundesgericht stärkte der Bundeskanzlei später den Rücken. Sie habe das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Grossbritannien zu Recht als nicht zustande gekommen bezeichnet. Der Fall löste dennoch eine Kontroverse aus, die den Bundesrat zum Handeln veranlasste.
Mehr Zeit berechnen
Der Ständerat folgt diesen Vorschlägen weitestgehend. Demnach sollen die Komitees neu verpflichtet werden, die Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist gesamthaft zur Bescheinigung einzureichen.
Nach Ansicht des Ständerats kommt den Komitees eine gewisse Verantwortung zu. Dazu gehöre, dass genügend Zeit für die Vornahme der Bescheinigungen eingerechnet werde. Der Nationalrat hatte dieser Änderung ebenfalls zugestimmt.
Nachzählung nur bei Unregelmässigkeiten
Auch in der Frage der Nachzählungen ist sich das Parlament einig: Nachgezählt werden soll bei sehr knappen Resultaten nur dann, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die geeignet sind, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen.
Eine Minderheit im Ständerat wollte diesen Absatz aus dem Gesetz streichen, scheiterte aber deutlich mit 31 zu 10 Stimmen. Bereits im Nationalrat war ein Antrag abgelehnt worden, dass immer nachgezählt werden muss, wenn die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,1 Prozent beträgt.
Ebenfalls Einigkeit herrscht über den Vorschlag des Nationalrats, wonach auf den Wahlvorschlägen die Berufe der Vorgeschlagenen weiterhin angegeben werden. Eine Kommissionsmehrheit wollte dies ändern, da diese Angaben ohnehin kaum überprüft werden können, scheiterte aber knapp mit 19 zu 18 Stimmen.
Weitere Abweichungen
In anderen Punkten weicht der Ständerat dagegen von den Beschlüssen des Nationalrats ab. Im Gegensatz zu diesem hat er dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, wonach Wahlbeobachter zugelassen werden können. In einigen Kantonen ist dies bereits heute möglich.
Zudem soll der Bundesrat eine Initiative wie bisher innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung in der Bundesversammlung zur Abstimmung bringen. Der Nationalrat hatte hier eine Frist von zwölf Monaten vorgeschlagen.
Weitere Gesetzesänderung waren unbestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesvorlage mit 36 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen klar angenommen. Das Geschäft geht nun wegen der bestehenden Differenzen zurück an den Nationalrat.
(fest/sda)
- melabela aus littau 1
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