Baujagdverbot

Petition für ein Baujagdverbot im Kanton Zürich eingereicht

publiziert: Donnerstag, 1. Okt 2015 / 10:04 Uhr
Lebende Füchse werden in sogenannten Schliefanlagen eingesetzt.
Lebende Füchse werden in sogenannten Schliefanlagen eingesetzt.

Am vergangenen Montag hat die Tierpartei Schweiz (TPS) dem Kantonsrat ihre Petition für ein Baujagdverbot im Kanton Zürich überreicht. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt das Anliegen.

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Sie hat sich bereits vor einigen Jahren im Rahmen des 2012 in ihrer Schriftenreihe veröffentlichten Rechtsgutachtens «Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts» mit dieser aus tierschutzrechtlicher Sicht fragwürdigen Praktik kritisch auseinandergesetzt.

Mit der Petition fordern die TPS und weitere Tierschutzorganisationen den Zürcher Kantonsrat auf, ein kantonales Baujagdverbot zu erlassen. Bis zu ihrer Übergabe anfangs dieser Woche hatten 7205 Personen die Petition unterzeichnet.

Der Fuchs wird in Angst und Schrecken versetzt

Bei der sogenannten Baujagd werden speziell ausgebildete Hunde in die Baue von Füchsen und Dachsen geschickt, um diese ins Freie zu treiben, wo sie dann geschossen werden. Im Rahmen dieser umstrittenen Jagdform kommt es nicht selten zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl die jagenden Hunde als auch die bejagten Wildtiere erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Für die Ausbildung der Jagdhunde werden ausserdem lebende Füchse in sogenannten Schliefanlagen eingesetzt. Es handelt sich hierbei einen künstlichen Bau mit Gängen und Absperrungen, in denen die Füchse gefangen werden. Mittels eines «Schiebersystems» wird ein direkter Kontakt zwischen den Tieren zwar verhindert. Dennoch wird der Fuchs in Angst und Schrecken versetzt, da er keine Fluchtmöglichkeit hat. Aus rechtlicher Sicht erfüllt die Ausübung der Baujagd damit gleich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei.

Klare Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes

Die TIR kritisiert Baujagd seit Jahren und hat 2012 in ihrer Schriftenreihe «Schriften zum Tier im Recht» ein Gutachten zur Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts publiziert (Band 10). In diesem hält sie fest, dass es sich bei der Baujagd um eine klare Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine rechtmässige Grundlage. Die TIR fordert daher in Unterstützung der Petition, dass dieser rechtswidrige Zustand zumindest im Kanton Zürich schnellstmöglich beseitigt und die Baujagd ausdrücklich verboten wird. Für den Kantonsrat besteht nun die Verpflichtung, die Petition zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

(li/Tier im Recht)

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