Digitalverband BITKOM
Otto Normalverbraucher fliegen auf Lieferdrohnen
publiziert: Sonntag, 22. Mai 2016 / 23:58 Uhr

Geht es nach dem Willen des Grossteils der Verbraucher, könnten Logistik-Drohnen schon morgen mit der Zustellung von Waren beginnen.
Das hat eine Umfrage unter knapp 1.000 Konsumenten durch den Digitalverband BITKOM ergeben. «Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben. In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können», so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Waren und Medikamente
Laut der Umfrage würden sich 13 Prozent der Befragten Waren aus dem Einzelhandel per Drohne liefern lassen, und 30 Prozent können sich das vorstellen, das heisst: Insgesamt sind 43 Prozent der Befragten offen für die individuelle Warenlieferung aus der Luft. Noch stärker ist das Interesse an der Lieferung eiliger Medikamente per Drohne. So würde hierzu jeder Vierte (24 Prozent) Drohnen in Anspruch nehmen. 21 Prozent können sich das hingegen vorstellen. Insgesamt haben damit fast 45 Prozent Interesse an Arzneimittel-Drohnen.
Drohnen lassen sich aber auch einsetzen, um öffentliche Grossveranstaltungen abzusichern, um schwer zugängliches Gelände nach einem Erdbeben zu begutachten oder um in der Landwirtschaft Getreidefelder zu kontrollieren. Auch für den privaten Gebrauch sind Drohnen interessant: «Qualitativ hochwertige, einfach zu bedienende Drohnen sind schon heute zu günstigen Preisen erhältlich und daher auch hochattraktiv für Privatleute, die zum Beispiel ihr Hausdach kontrollieren oder ihr Grundstück für den Verkauf abfotografieren wollen.»
Rechtliche Aspekte abklären
Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich informieren, ob, beziehungsweise unter welchen Bedingungen, die Nutzung erlaubt ist. Generell gilt: Für die Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken braucht man derzeit in aller Regel keinen Eignungsnachweis wie einen Führerschein. Je nach Gewicht der eingesetzten Drohne, Aufstiegshöhe, Flugort und Zweck der Nutzung kann jedoch eine Aufstiegsgenehmigung der Behörden nötig sein.
Auf dem eigenen Grundstück darf man in der Regel eine Drohne fliegen lassen, solange diese weniger als fünf Kilo wiegt und nicht höher als 30 Meter steigt und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt. Auch auf Modellflugplätzen ist der Einsatz meist möglich. Im Umkreis von Flughäfen ist der Betrieb verboten beziehungsweise streng reglementiert. Ein Flugverbot herrscht auch über Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Zudem sollten sich Nutzer von Drohnen über die Versicherungslage informieren. In vielen Fällen reicht eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung für den Drohnen-Betrieb nicht aus, das heisst, es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Waren und Medikamente
Laut der Umfrage würden sich 13 Prozent der Befragten Waren aus dem Einzelhandel per Drohne liefern lassen, und 30 Prozent können sich das vorstellen, das heisst: Insgesamt sind 43 Prozent der Befragten offen für die individuelle Warenlieferung aus der Luft. Noch stärker ist das Interesse an der Lieferung eiliger Medikamente per Drohne. So würde hierzu jeder Vierte (24 Prozent) Drohnen in Anspruch nehmen. 21 Prozent können sich das hingegen vorstellen. Insgesamt haben damit fast 45 Prozent Interesse an Arzneimittel-Drohnen.
Drohnen lassen sich aber auch einsetzen, um öffentliche Grossveranstaltungen abzusichern, um schwer zugängliches Gelände nach einem Erdbeben zu begutachten oder um in der Landwirtschaft Getreidefelder zu kontrollieren. Auch für den privaten Gebrauch sind Drohnen interessant: «Qualitativ hochwertige, einfach zu bedienende Drohnen sind schon heute zu günstigen Preisen erhältlich und daher auch hochattraktiv für Privatleute, die zum Beispiel ihr Hausdach kontrollieren oder ihr Grundstück für den Verkauf abfotografieren wollen.»
Rechtliche Aspekte abklären
Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich informieren, ob, beziehungsweise unter welchen Bedingungen, die Nutzung erlaubt ist. Generell gilt: Für die Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken braucht man derzeit in aller Regel keinen Eignungsnachweis wie einen Führerschein. Je nach Gewicht der eingesetzten Drohne, Aufstiegshöhe, Flugort und Zweck der Nutzung kann jedoch eine Aufstiegsgenehmigung der Behörden nötig sein.
Auf dem eigenen Grundstück darf man in der Regel eine Drohne fliegen lassen, solange diese weniger als fünf Kilo wiegt und nicht höher als 30 Meter steigt und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt. Auch auf Modellflugplätzen ist der Einsatz meist möglich. Im Umkreis von Flughäfen ist der Betrieb verboten beziehungsweise streng reglementiert. Ein Flugverbot herrscht auch über Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Zudem sollten sich Nutzer von Drohnen über die Versicherungslage informieren. In vielen Fällen reicht eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung für den Drohnen-Betrieb nicht aus, das heisst, es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
(kjc/pte)
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