Verwahrungsinitiative - Nationalrat stimmt dafür

publiziert: Montag, 17. Sep 2007 / 18:01 Uhr / aktualisiert: Montag, 17. Sep 2007 / 21:20 Uhr

Bern - Die Umsetzung des Verfassungsartikels für eine lebenslängliche Verwahrung gefährlichster Straftäter ist einen Schritt weiter. Der Nationalrat ist auf den Gesetzesentwurf zu der auf Grund des Völkerrechts umstrittenen Verwahrungsinitiative eingetreten.

Der Verwahrungsartikel verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Verwahrungsartikel verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
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Die grosse Kammer entschied mit 103 zu 79 Stimmen gegen der Mehrheit ihrer Rechtskommission (RK). Diese hatte geltend gemacht, die Umsetzung des Verwahrungsartikels verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Unterstützt von SP, Grünen und einem Teil der FDP hatte sie Nichteintreten beantragt.

Die Kommission habe sich die Aufgabe nicht leicht gemacht und die Vorlage detailliert beraten, berichtete Vizepräsidentin Gabi Huber (FDP/UR). Das geltende Recht ermögliche eine lebenslange Verwahrung schon heute. Unterstützt wurde die RK-Mehrheit von SP, einer FDP-Mehrheit und den Grünen.

Konservative Unterstützung

SVP, CVP und EVP/EDU schlugen sich auf die Seite der Minderheit, die auf die Vorlage eintreten wollte. Ihr Sprecher Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH), sagte, der Rat dürfe sich der Rechtssetzung nicht verweigern. Ohne Ausführungsbestimmungen würden die Gerichte bei der Anwendung des Verfassungsartikels alleine gelassen.

Luzi Stamm (SVP/AG) geisselte den Entscheid der RK-Mehrheit als «nicht mutig». Das Volk werde ausgetrickst. Namens der CVP-Fraktion sagte der Berner Norbert Hochreutener, es gelte nun, die «unangenehme Pflicht zu tun» und ein Gesetz zu erarbeiten.

Blocher: Volksrecht

Justizminister Christoph Blocher, persönlich ein Befürworter der Volksinitiative, wies auf das Recht des Volkes hin, etwas zu bestimmen, was Bundesrat und Parlament nicht wollten. In der Abstimmung habe man dem Volk gesagt, dass der Verfassungsartikel zwar direkt anwendbar wäre, aber ein Gesetz gleichwohl nötig sei.

Der Ständerat hatte sich im Juni 2006 als Erstrat ohne Gegenstimme hinter die Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel für lebenslange Verwahrung gestellt. Die nationalrätliche Rechtskommission muss sich nun gegen ihren Willen materiell mit der Vorlage befassen.

(fest/sda)

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