Volksinitiative will Todesstrafe für die Schweiz
Eine neue Volksinitiative verlangt die Wiedereinführung der Todesstrafe bei «Mord mit sexuellem Missbrauch». Der Text ist noch nicht veröffentlicht. Bald soll jedoch ein Initiativkomitee Unterschriften für die Einführung der Todesstrafe in der Schweiz sammeln.
Sie Initiatoren haben 18 Monate Zeit um 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Spätestens nach drei Monaten
Die Initiative fordert, dass rechtskräftig Verurteilte, die jemanden sexuell missbraucht und umgebracht haben, mit dem Tod bestraft werden sollen – und zwar innerhalb von drei Monaten nach einem endgültigen Urteil.
Die Art der Hinrichtung soll vom jeweiligen Richter festgelegt werden.
Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Er wurde am 23.6.1939 festgenommen, und nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt. Er wurde am 18.Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.
1992 aus Militärstrafgesetz gestrichen
Die Schweiz hat die Todesstrafe 1942 abgeschafft. 1992 wurde sie aus dem Militärstrafgesetz gestrichen.
Laut Bundesverfassung ist die Todesstrafe verboten und bis heute gibt es vor der Sammlung der Unterschriften keine materielle Prüfung der Zulässigkeit einer Volksinitiative.
«Eine solche Initiative wirft die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen», so Georg Müller, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Uni Zürich, gegenüber «NZZ online».
Vier Volksinitiativen für ungültig erklärt
Wenn 100'000 Unterschriften zusammen kommen, entscheidet das Parlament, ob die Initiative gültig ist oder nicht.
Sind einmal 100'000 Unterschriften gesammelt, hätten diese ein derartiges Gewicht, dass eine Ungültigerklärung durch das Parlament sehr schwierig werde. Tatsächlich hat das Parlament bisher erst vier Volksinitiativen für ungültig erklärt, sagt Georg Müller gegenüber «NZZ online».
(sl/news.ch)
Im Deutschen Reich wurde erst von Dr. Helmut Cohen, Kanzler "der Alliierten", die letzte Todesstrafe durch Begnadigung Ende der 60er Jahre aufgehoben.
Warum eigentlich? Sterben müssen wir doch schließlich alle. Selbst Abrahams Söhne.
Die Justiz hat durchwegs effiziente Methoden, um für die Allgemeinheit gefährliche Personen für immer zu verwahren. Wenn die Initiative durchkommt, können die Initianten ja gleich eine Volksinitiative starten, um in der Schweiz sämtliche Gesetze abzuschaffen! *Kopfschüttel*
Statt ausschaffen, erschiessen, hängen, Giftspritze oder was auch immer.
Für Mitarbeiter in höheren Kader der Finanzbranche gilt das natürlich nicht, die erhalten nach Verurteilung, statt Todesstrafe einen satten Boni aufs Konto.
kein mensch hat das recht, über leben und tod eines anderen zu entscheiden. weder bei mord noch in der justiz. es ist wirklich tragisch, welche rückständigen und unentwickelten werte in der schweiz sich wieder ans licht getrauen. wundert mich aber nicht, bei der rückwärts gewandten und negativen sicht, die von gewissen gruppierungen in den letzten jahren verbreitet wird. die saat geht langsam aber sicher auf... leider...
ausser wir stehen endlich wieder auf und marschieren vorwärts in die zukunft?
Wenn wir schon reklamieren müssen, dass unsere Justiz nicht der Schwere eines Verbrechens entsprechend urteilt, dann betrifft das nicht unsere Gesetzgebung, sondern die BEURTEILUNG durch die zuständigen RichterInnen!
Dort muss der Hebel angesetzt werden und nicht mit unsinnigen Todesurteilen, die, bei Fehlentscheiden, die gibt es auch ...., ein solches Fehlurteil nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, weil bereits vollzogen ...!
Zudem stecken wir nicht mehr im Mittelalter, wie zum Beispiel die Islamisten, und hätten heute die Möglichkeit, solche Peiniger und Mörder für immer von der Gesellschaft auszuschliessen, zu verwahren!
Es ist eine Schande-vorallem Kinderschänder, Vergewaltiger deren Opfer traumatisiert sind und danach nie mehr ein normales Leben führen können. Auf solche Menschen kann die Gesellschaft ganz einfach verzichten!!---ich bin für die Todesstrafe!
Zitat:
"Verdient hat er ihn, und ob! Viele, die noch leben, haben den Tod verdient. Und manche, die sterben, hätten das Leben verdient. Kannst du es ihnen wiedergeben? Also sei auch nicht zu schnell fertig mit dem Todesurteil! Denn selbst die Weisesten können nicht sehen, wie alles ausgehen wird..."
Gandalf, 3. Zeitalter, Mittelerde
Nun gut, lasst uns dann irgendwann abstimmen. Dann ist das Thema auch erledigt.
Todesstrafe wieder einführen....gute Güte. Etwas anderes fällt wohl nicht mehr ein.
Über Leben und Tod hat kein Mensch zu entscheiden. Auch Menschen mit schweren Delikten (Mord, Sexualdelikt etc.) können sich mit Gottes Hilfe ändern. - Und glauben Sie mir - jeder Mensch ist zu jeder Sünde fähig. Vergebung brauchen wir Alle. Gott wird sich um die gerechte Strafe eines jeden einzelnen Menschen kümmern, das ist Gewiss.
Hebräer 9,27.28: "Und so gewiß es den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben,
danach aber das Gericht,
so wird der Christus, nachdem er sich einmal zum Opfer dargebracht hat, um die Sünden vieler auf sich zu nehmen, zum zweitenmal denen erscheinen, die auf ihn warten, nicht wegen der Sünde, sondern zum Heil."
- melabela aus littau 1
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