Klage abgewiesen

Armstrong: Juristischer Streit geht weiter

publiziert: Freitag, 25. Apr 2014 / 10:53 Uhr
Lance Armstrongs Klage findet beim Berufungsgericht kein Gehör.
Lance Armstrongs Klage findet beim Berufungsgericht kein Gehör.

Der ehemalige Radprofi Lance Armstrong ist mit seiner Klage gegen die Wiedereröffnung des Berufungsverfahrens, wonach ihm die Rückzahlung von Sponsor-Einnahmen droht, gescheitert. Das Berufungsgericht erklärte sich für nicht zuständig.

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Somit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen Armstrong und der US-Versicherungsgesellschaft SCA Promotions in die nächste Runde. Diese fordert von Armstrong die Rückzahlung von Bonuszahlungen von zwölf Millionen Dollar. Armstrongs Anwälte berufen sich indes auf eine Klausel aus dem ursprünglichen Urteil von 2006, wonach der Fall nicht wieder aufgerollt werden kann. Das Unternehmen hatte sich einst geweigert, 7,5 Millionen Dollar für den sechsten Sieg bei der Tour de France 2004 an Armstrong zu überweisen.

Im folgenden Prozess schwor Armstrong, keine leistungssteigernden Mittel eingenommen zu haben. Das Gericht glaubte damals dem Ex-Profi; Armstrong erhielt die Prämie. Anfang des vergangenen Jahres legte der einstige Superstar dennoch ein umfassendes Dopinggeständnis ab, nachdem ihm bereits die sieben Siege an der Tour de France im Zuge des Verfahrens durch die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) aberkannt worden waren.

(bg/Si)

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