Mordprozess in Basel:

Basel: DNA-Spuren als Beweis - 16 Jahre Zuchthaus für Mord

publiziert: Freitag, 27. Apr 2001 / 19:27 Uhr / aktualisiert: Freitag, 27. Apr 2001 / 19:59 Uhr

Basel - Wegen Vergewaltigung und Mordes hat das Basler Strafgericht einen 35-jährigen zu 16 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der nicht geständige Angeklagte wurde auf Grund von DNA-Spuren am Mordinstrument - eine Regenschirmkordel - für schuldig befunden.

Gestützt auf Indizien folgte das Gericht der Anklage. Es befand den Angeklagten für schuldig, am 9. April 2000 eine 50-jährige Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. Täter und Opfer hatten einander kurz zuvor in einem Restaurant kennen gelernt.

DNA-Spuren als Hauptindiz

Hauptindiz waren DNA-Spuren an den Enden der Regenschirmkordel, mit der das Opfer erdrosselt worden war. Neben jenen des Opfers seien keine anderen DNA-Spuren vorhanden gewesen, befand das Gericht. Der Angeklagte habe auch Spuren beseitigt. Ein späterer Besucher hätte keinen Grund gehabt, dies zu tun, wie der Angeklagte behauptete.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Stummel der von ihm gerauchten Zigaretten mitgenommen hatte. Im Abfall fanden sich nur Stummel der Zigarettenmarke des Opfers. Ein späterer Besucher hätte, da kein Grund dazu bestand, seine Stummel liegen lassen. Ein Dritttäter scheide also aus.

Vergewaltigte zum Schweigen gebracht

Schwieriger als beim Tötungsdelikt präsentierte sich für das Gericht die Ausgangslage bei der Vergewaltigung. Nach Meinung der Strafkammer war die Vergewaltigung nicht nur eine Erklärung für die Tötung, sondern auch spurenmässig belegt.
Verletzungen des Opfers, vor allem aber ein grosses Hämatom als Folge eines brutalen Bisses in die Brust, liessen auf Gewalt beim Sexualakt schliessen. Zweck der Tötung sei es gewesen, die Zeugin dieses Verbrechens zum Schweigen zu bringen.

Beim Tötungsdelikt handle es sich um einen klaren Mord, sagte der Gerichtspräsident. Die besondere Skrupellosigkeit äussere sich im Zweck der Tat, in der Art des Vorgehens und in der Kaltblütigkeit gleich nach der Tat, lautet zusammengefasst die Begründung des Gerichts.

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte nicht nur wegen Mordes und Vergewaltigung, sondern auch wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfachen versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten. Der HIV-positive Mann hatte wiederholt mit seiner Freundin ungeschützt Sexualverkehr gehabt.
Die Verteidigung hatte mangels Beweises auf Freispruch in den beiden Hauptanklagepunkten plädiert. Der Angeklagte appellierte sofort gegen das Urteil.

(ba/sda)

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