Öffentlichkeit ausgeschlossen

Buhrufe im Kachelmann-Prozess

publiziert: Donnerstag, 3. Feb 2011 / 17:28 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 3. Feb 2011 / 17:45 Uhr
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn.
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn.

Mannheim - Gereizte Stimmung im Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann: Mit lautem Murren haben die Zuhören am 26. Verhandlungstag die Entscheidung des Landgerichts Mannheim quittiert, für die Befragung des Trauma-Forschers Günter Seidler die Öffentlichkeit erneut auszuschliessen.

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Zwischendrin gab es sogar Buhrufe. Das Gericht wies am Donnerstag den Antrag von Kachelmanns Anwalt zurück, dem Therapeuten von Kachelmanns Ex-Geliebter bestimmte Fragen vor Zuhörern und Journalisten zu stellen.

Seidler ist bisher ausschliesslich unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden. Kachelmanns Verteidigung wollte durch die öffentliche Befragung offenbar weitere Zweifel an Seidlers Glaubwürdigkeit schüren.

Anwalt Johan Schwenn ging es vor allem um zwei Fragen: Er wollte wissen, ob der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das am 29. Juli selbst den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben hatte, anschliessend tatsächlich Sorge um die Ex-Geliebte und ihren Therapeuten geäussert habe.

Transparenz schaffen

Nach den Notizen von Seidler soll der Anwalt der 37- jährigen Frau, Thomas Franz, den Therapeuten über einen entsprechenden Anruf des Richters informiert haben. Es sei eine abwegige Vorstellung, dass die Kammer, die Kachelmann freigelassen habe, sich dann um die Ex-Geliebte und ihren Therapeuten sorge, sagte Schwenn.

Zwar sei Seidler als sachverständiger Zeuge dazu bereits in nichtöffentlicher Sitzung befragt worden. Er wolle aber transparent machen, «zu welchen fantastischen Situationsverkennungen der Zeuge in der Lage ist». Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, «mit wem man es zu tun hat».

Schwenn wollte zudem wissen, ob der Therapeut persönlich ein Treffen von mehreren Ex-Freundinnen Kachelmanns angeregt hat, um möglicherweise eine psychologische Begutachtung des Moderators zu erreichen. In diesem Fall hätte Seidler strategische Überlegungen zu dem Verfahren angestellt und sich quasi zum Nebenkläger gemacht, argumentierte Schwenn.

Das Gericht schloss die Öffentlichkeit für die Befragung Seidlers jedoch erneut aus. Durch die Fragen werde der persönliche Lebensbereich der Ex-Geliebten berührt, begründete es die Entscheidung.

(bert/sda)

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