«Vier Pfoten» fordert neuen Rechtsrahmen

Bukarest: Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes aufgehoben

publiziert: Montag, 23. Jun 2014 / 14:30 Uhr
Ab sofort basiert das Tötungsgesetz nicht mehr auf gültigen Normen.
Ab sofort basiert das Tötungsgesetz nicht mehr auf gültigen Normen.

Bukarest/Zürich - Am vergangenen Freitag hat das Bukarester Appellationsgericht zugunsten der internationalen Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» entschieden und die Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes aufgehoben. Gemäss einer offiziellen Erklärung des Appellationsgerichts ist der gesamte Regierungsbeschluss aufgehoben.

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Ab sofort basiert das Tötungsgesetz nicht mehr auf gültigen Normen, und es gibt keinen Rechtsrahmen mehr, Streunerhunde mit der ausser Kraft gesetzten Methodik einzufangen oder sie zu töten. «Die Entscheidung des Gerichts, die Anwendungsnormen aufzuheben, ist ein klares Signal, dass viele Dinge im Zusammenhang mit dem Tötungsgesetz nicht funktionieren», sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei «Vier Pfoten». «Sie gibt uns Zuversicht, dass wir unser Ziel erreichen können, den rein emotionalen Ansatz in einen rationalen zu wandeln, um die Streunerhundeproblematik auf humane Weise zu lösen.»

Massentötungen

Das Tötungsgesetz war im Oktober 2013 in Kraft getreten, nachdem ein Monat zuvor bei einem tragischen Vorfall ein kleiner Junge von Streunerhunden tödlich verletzt worden war. Die Anwendungsnormen des neuen Streunerhunde-Gesetzes, das deren Tötung erlaubt, wurde im Dezember 2013 veröffentlicht. Kurz darauf starteten die Massentötungen. Viele tausend Streunerhunde wurden seitdem von verschiedenen Stadtverwaltungen, inklusive Bukarest, getötet. Anfang Januar 2014 focht «Vier Pfoten» die Anwendungsnormen an und legte dar, dass mehrere Punkte darin, bestehenden Gesetzen widersprechen. «Zum Beispiel konnten Gemeinden gemäss dieser Anwendungsnormen das Management der Streunerhunde an private Firmen übergeben. Damit wurden Interessenskonflikten und der Verschwendung öffentlicher Gelder Tür und Tor geöffnet», erklärt Gabriel Paun. ?Anderes Beispiel: Der Zugang der Öffentlichkeit zu Tierheimen war stark eingeschränkt, und dementsprechend stark eingeschränkt waren auch die Möglichkeiten, einen Hund zu adoptieren.? Zunächst hatte «Vier Pfoten» an die rumänische Regierung appelliert, die Methodik einzufrieren, aber leider wies diese den Antrag ab. Daraufhin focht «Vier Pfoten» die Anwendungsnormen im März 2014 vor dem Appellationsgericht in Bukarest an.

Lösung für die Geburtenkontrolle

«Vier Pfoten» ist der Überzeugung, dass eine langfristige strategische Lösung für die Geburtenkontrolle von Streunertieren in Rumänien und anderen europäischen Ländern angestrebt werden sollte: Eine europaweit angewandter Ansatz mit nationalen Aktionsplänen, die von der Regierung erstellt und überwacht und von Tierärzten und Tierschutzorganisationen unterstützt werden, basierend auf einem gemeinsamen europäischen Verständnis von einer Mensch-Tier Beziehung. «Vier Pfoten» hat sich in den letzten Jahren auf die Hauptquelle der Streuner konzentriert: ihre Reproduktion. «Mit der finanziellen Unterstützung unserer Spender haben wir über 100'000 Streunerhunde kastriert.»Vier Pfoten« bietet weiterhin Hilfe auf diesem Gebiet an, aber unsere Bemühungen werden nur dann zu sicheren Strassen führen und gleichzeitig dem Wohl der Hunde dienen, wenn dies auf der Basis eines rationalen Gesetzes und mit der Unterstützung aller Stadtverwaltungen geschieht», betont Gabriel Paun. 

(ig/Vier Pfoten)

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