Gesetz über künstliche Befruchtung soll gelockert werden

publiziert: Mittwoch, 18. Feb 2009 / 15:21 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 18. Feb 2009 / 20:13 Uhr

Bern - Die Präimplantationsdiagnostik soll in der Schweiz unter strengen Vorausetzungen erlaubt werden. Bis zum 18. Mai läuft die Vernehmlassung des Bundesrates zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die medizinische Fortpflanzung.

Ein künstlich erzeugter Embryo darf bisher nicht auf Erbkrankheiten hin untersucht werden.
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Heute ist es verboten, einen durch künstliche Befruchtung in vitro erzeugten Embryo vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf genetische Anomalien hin zu untersuchen. Mit seinem Vorentwurf für eine Gesetzesänderung erfüllt der Bundesrat einen Auftrag der Räte, welche die Präimplantationsdiagnostik (PID) zulassen wollen.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen jene Paare die PID in Anspruch nehmen können, bei denen wegen der Erbanlagen eine grosse Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen. Diese Paare erhielten so eine Alternative zu einer Pränataldiagnostik während der Schwangerschaft und einem allfälligen Schwangerschaftsabbruch.

Menschenwürde schützen

Mit strengen Bedingungen will der Bundesrat die Menschenwürde schützen und Missbräuche verhindern. Eine PID darf nur dann durchgeführt werden, wenn sich die erwähnte Gefahr nicht anders abwenden lässt.

Es muss sich zudem um eine schwere Krankheit handeln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem 50. Altersjahr ausbricht und weder wirksam noch zweckmässig zu therapieren ist. Alle andern Anwendungen bleiben verboten.

Nichts wissen will der Bundesrat auch von «Retter-Babys»: Es ist weiterhin verboten, mittels PID einen Embryo mit einem bestimmten Gewebetyp auszuwählen, um mit einer späteren Gewebe- oder Organspende einem kranken Geschwister zu helfen.

(smw/sda)

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