Klage gegen Filmverbot

publiziert: Sonntag, 5. Mrz 2006 / 00:06 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 5. Mrz 2006 / 00:28 Uhr

Berlin - Der Produzent des Kannibalen-Films «Rohtenburg» will gegen das Verbot des Streifens vor das deutsche Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe ziehen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
1 Meldung im Zusammenhang
«Atlantic Streamline beabsichtigt, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht nur in einem Hauptsacheverfahren, sondern auch mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen», sagte der Anwalt der Produktionsfirma, Helge Sasse, der «Berliner Morgenpost».

Bleibe der Film verboten, rechne seine Verleihfirma Senator Entertainment mit einem Gewinnausfall von 1,5 Millionen Franken. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte geurteilt, der Psychothriller dürfe in Deutschland nicht gezeigt werden, weil er das Persönlichkeitsrecht des als «Kannibalen von Rotenburg» bekannt gewordenen Armin Meiwes verletze.

Meiwes hatte 2001 einen Bekannten mit dessen Einverständnis im nordhessischen Rotenburg getötet, zerlegt und weitgehend aufgegessen. Nach Überzeugung des Gerichts beruht der Psychothriller auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale von Meiwes.

(bert/sda)

Lesen Sie hier mehr zum Thema
Kassel - Der Kannibalen-Film ... mehr lesen
Der «Kannibale von Rotenburg» Armin Meiwes.
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem eigenen Mofa frühzeitig viele Erfahrungen im Strassenverkehr.
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem ...
Publinews Jugendliche schätzen Aktivität und Mobilität. Statt ständig auf Eltern oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, lohnt es sich, über den Besitz eines eigenen Mofas nachzudenken. Schliesslich bietet es mehr Flexibilität und Unabhängigkeit. mehr lesen  
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen  
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um ... mehr lesen  
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.auktionen.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Sa So
Zürich 2°C 16°C wechselnd bewölktleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt
Basel 5°C 14°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt bedeckt, wenig Regen
St. Gallen 0°C 13°C freundlichleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt
Bern 3°C 13°C wechselnd bewölktleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt bedeckt, wenig Regen
Luzern 3°C 15°C wechselnd bewölktleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt
Genf 7°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt trüb und nass
Lugano 8°C 12°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig trüb und nass anhaltender Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten