«Kein willkürlicher Mord»

Mordfall Dink: Gerichtsurteil teilweise aufgehoben

publiziert: Mittwoch, 15. Mai 2013 / 15:23 Uhr
Im Januar 2007 wurde Hrant Dink in Istanbul auf offener Strasse erschossen. (Archivbild)
Im Januar 2007 wurde Hrant Dink in Istanbul auf offener Strasse erschossen. (Archivbild)

Istanbul - Das oberste türkische Berufungsgericht hat das Urteil im Fall des ermordeten armenischstämmigen Journalisten Hrant Dink teilweise für ungültig erklärt. Der Mord sei von einer «kriminellen Bande» organisiert worden, urteilte das Gericht am Mittwoch nach Angaben von Dinks Anwältin Fethiye Cetin.

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Zwar wurden die Haftstrafen für zwei verurteilte Täter in dem Fall aufrecht erhalten; das Urteil, wonach die beiden gemeinsam mit weiteren Verdächtigen nicht Teil eines «kriminellen Netzwerks» gewesen sind, wurde jedoch aufgehoben.

Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts zu neuen Ermittlungen und einem neuen Prozess führe, sagte Cetin der Nachrichtenagentur AFP. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung anerkannt, dass es sich «nicht um einen willkürlichen Mord» gehandelt habe. Sie habe aber gehofft, dass das Gericht die Bande als «Terrororganisation» einstufen würde, wodurch in einem neuen Prozess mit höheren Strafen zu rechnen gewesen wäre.

Der Entscheidung ging ein Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vom Januar voraus, wonach der Mord «in systematischer, organisierter und geplanter Weise von einer Organisation» verübt wurde.

Dink war im Januar 2007 von dem damals minderjährigen Rechtsradikalen Ogün Samast erschossen wurden. Samast wurde zu 23 Jahren Haft verurteilt. Der als Anstifter des Mordes geltende Yasin Hayal erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Mehr als ein Dutzend Verdächtige wurden von Vorwürfen freigesprochen, einem kriminellen Netzwerk anzugehören.

(fajd/sda)

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