Nationalratskommission stützt das SRG-Radioangebot

publiziert: Dienstag, 21. Okt 2003 / 17:51 Uhr

Bern - Die SRG-Radios sollen kein Programm abstellen müssen. Die zuständige Nationalratskommission (KVF) hat dies im neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen. Das Gesetz geht jetzt in eine zweite Lesung und soll im Dezember ins Plenum kommen.

Die SRG beansprucht heute rund 75 Prozent der Radiofrequenzen.
Die SRG beansprucht heute rund 75 Prozent der Radiofrequenzen.
Wie KVF-Präsident Peter Vollmer (SP/BE) vor den Medien erklärte, wurde die Beratung der Totalrevision des RTVG abgeschlossen. In einer zweiten Lesung sollen bestehende Widersprüche bereinigt werden. Neue Anträge sind möglich. Namentlich SVP-Vertreter hatten gefordert, DRS 3 müssten Gebühren verwehrt werden, weil es sich nicht mehr von Privatradios unterscheide.

Bei den Frequenzen will die KVF bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Besitzstand der SRG garantieren. Später sollen 40 Prozent der Radiofrequenzen den Privatradios zustehen, sagte Vollmer. Heute beansprucht die SRG rund 75 Prozent.

Die von der SRG betriebene Publikumsforschung soll künftig einer unabhängigen Stiftung anvertraut werden, der die SRG, die Privaten und die Werbewirtschaft angehören. Die Stiftung soll aus SRG-Gebührengeldern finanziert werden.

Die grossen Themen des neuen RTVG sind die Grundversorgung der Bevölkerung mit Radio und Fernsehen durch die SRG und mehr Freiheit für die Privaten. Umstritten sind namentlich das Alkohol-Werbeverbot für private Radio- und TV-Stationen, das Sponsoring für SRG-Radios, die SRG-Überwachung und die Verhinderung von Medienkonzentrationen.

(bert/sda)

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