Bundesgericht stimmt zu

Suva darf Taggelder um die Hälfte kürzen

publiziert: Donnerstag, 12. Feb 2015 / 12:09 Uhr / aktualisiert: Freitag, 13. Feb 2015 / 17:54 Uhr
Die SUVA durfte das taggeld un die Hälfte reduzieren, nachdem ein Strassenarbeiter sich das Handgelenk verletzt hat.
Die SUVA durfte das taggeld un die Hälfte reduzieren, nachdem ein Strassenarbeiter sich das Handgelenk verletzt hat.

Lausanne - Die Suva hat einem Strassenbauer, der sich das Handgelenk beim Dirt-Biken gebrochen hatte, die Taggelder um die Hälfte reduziert. Gemäss Bundesgericht ist dies rechtens, weil der Versicherte ein Risiko eingegangen ist, das sich nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren lässt.

Damit fällt das Dirt-Biken, bei welchem akrobatische Sprünge mit dem Fahrrad gemacht werden, in die gleiche Kategorie wie Auto-Bergrennen, Motorradrennen, Boxwettkämpfe, Speedflying oder Base-Jumping.

Das Bundesgericht geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass diese Sportarten mit grossen Gefahren für Leib und Leben verbunden sind. Das Risiko lasse sich nicht auf ein kalkulierbares Niveau senken.

Reiz der hohen Sprünge

Beim Dirt-Biking kommt es gemäss Bundesgericht nicht darauf an, ob der Sport nur als Hobby oder wettkampfmässig betrieben wird. Ziel des Sportlers sei es, einen möglichst spektakulären Sprung ausführen zu können. Dafür würden ein bis vier Meter hohe Erdhügel und Rampen als Schanze verwendet.

Der Umstand, dass sich der Fahrer durch die Metallteile des Velos verletzen kann, erhöhe das Risiko. Dadurch unterscheide sich das Dirt-Biken vom Snowboarden in der Halfpipe, wie das Bundesgericht festhält.

Auch bei einer Halfpipe sei mit Stürzen zu rechnen. Ein verunglückter Sprung in der Halfpipe ende in der Regel jedoch an der steilen Stelle der Pipe, weshalb er «glimpflicher verläuft als beim Dirt-Jump».

«Nichts Wagemutiges»

Der betroffene Hobby-Biker hatte sich im Februar 2014 im Hammerpark in Lenzburg verletzt. Nach einem, gemäss Urteil des Kantonsgerichts Luzern, nicht wagemutigen Sprung hatte er bei der Landung die Kontrolle verloren und stürzte.

Das kantonale Gericht hatte die Kürzung der Taggelder durch die Suva aufgehoben. Es war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass Dirt-Biken mit Rollbrettfahren oder Snowboardabfahrten vergleichbar sei. Wenn der Sport nur hobbymässig und ohne Forcieren besonderer akrobatischer Einlagen ausgeübt werde, könne nicht gesagt werden, er sei mit grossen Gefahren für Leib und Leben verbunden.

 

(nir/sda)

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