Zehnjährige Haftstrafe für Ziehvater von misshandeltem Jungen

publiziert: Donnerstag, 5. Jun 2008 / 20:49 Uhr

Bremen - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines zweijährigen Jungen aus Bremen hat das zuständige Gericht den Ziehvater zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Mit ihrem Urteil blieben die Bremer Richter hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Mit ihrem Urteil blieben die Bremer Richter hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Die Richter sahen es in ihrem Urteil als erwiesen an, dass der Mann den Sohn seiner verstorbenen Lebensgefährtin brutal misshandelte, was zum Tod des Jungen geführt habe. Verurteilt wurde der 43-Jährige wegen Köperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung eines Schutzbefohlenen.

Die Richter ordneten zugleich an, dass der Verurteilte zu einem späteren Zeitpunkt in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Zuvor muss er aber drei Jahre seiner Haftstrafe abgebüsst haben.

Mit ihrem Urteil blieben die Bremer Richter hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte 13 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hielt dem erfolgreich entgegen, dem Angeklagten sei höchstens Körperverletzung mit Todesfolge anzulasten.

Beide Seiten gingen in dem Prozess übereinstimmend davon aus, dass der drogensüchtige Mann zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.

Im Kühlschrank des Angeklagten hatten Polizisten im Oktober 2006 die Leiche des Zweijährigen entdeckt, als das Jugendamt den Jungen mit ihrer Hilfe in Obhut nehmen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits seit mehreren Monaten tot. Bei der Obduktion fanden Rechtsmediziner an seinem Körper diverse Knochenbrüche.

Zwei Mitarbeiter des Jugendamts, unter dessen Vormundschaft er seit dem Tod seiner Mutter stand, müssen sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bald ebenfalls vor Gericht verantworten.

(fest/sda)

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