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Thema: Kairo kommt nicht zur Ruhe

Bezug zur Schweiz
Ein kleiner Auszug aus dem, was Sharia bedeutet.

Die Nicht-Muslime müssen ein Schutzgeld bezahlen, die Dschizya
Die Nicht-Muslime erhalten durch das Bezahlen des Schutzgeldes den Dhimma-Status (Bürger zweiter Klasse, mit viel weniger Rechten als Muslime und starker Repression durch Muslime ausgesetzt)
Die anderen Gotteshäuser werden neben Moscheen nur bedingt geduldet (gegen Schutzgeld)
Die anderen Gotteshäuser durften nicht erweitert oder renoviert werden
Die anderen Gotteshäuser durften/dürfen nicht höher sein als die Moscheen
Es darf kein Gebet/Gesang nach draussen dringen, so dass Muslime sich provoziert fühlen könnten.

Nun also zum Geschehen in der Schweiz.

Ein Sikh Tempel wird in einer Schweizerischen Kleinstadt unter reger Anteilnahme der Bevölkerung eröffnet.
Der höchste Punkt des Tempels ist höher als die Moschee im gleichen Ort, die von den faschistischen Grauen Wölfen geführt wird.
Die faschistisch islamischen Moscheebetreiber beschliessen daraufhin ein Türmchen zu bauen, dass den Tempel der Sikhs an Höhe übertrifft.
Da sie laut Sharia das unbedingte Recht dazu haben, halten sie sich nicht lange damit auf, für ihr Bauvorhaben für Verständnis zu werben. Man weiss sich ja wie gesagt im Recht.

Schliesslich muss man den Sikhs klarmachen, wer der zukünftige Herr im Hause ist. Mit der ortsansässigen christlichen Bervölkerung will man sich in Sachen hohe Türme noch nicht messen. Dazu braucht man einen Bevölkerungsanteil von mindestens 30 %. Ab 70% macht man sich darüber keine Gedanken mehr und zwingt den anderen seinen Willen auf.

Aber so wie die Dinge heute stehen, muss man da noch zuwarten. Naja. Selber hat man eine hohe Geburtenrate und der Nachzug der Familie aus dem mohammedanischen Krachen ist ja gesichert. So kann man vielleicht schon in der übernächsten Generation den Laden übernehmen.

Nun macht man sich flugs ans Türmchenbauen. Die Bitte der Schweizer, vorher die Fahne der Faschisten zu entfernen, ignoriert man. Von den Dhimmis lässt man sich nichts sagen.

Nun macht sich aber Unmut unter der Bevölkerung breit und diese sagt Nein zum Bauvorhaben.

Die islamischen Faschisten wiederum sagen sich, wenn wir schon noch kein islamisches Recht haben, können wir es immerhin mit den einheimischen Gerichten versuchen. Aber Vorsicht. Wir werden was von Religionsfreiheit daherlügen und ja nichts davon erzählen, dass unser Türmchen unbedingt höher sein muss, als der Sikhtempel. Eigentlich sehen wir das ja auch so. Religionsfreiheit. Unsere Freiheit, den anderen die Sharia aufzudrücken.

Nun zieht man also bis vor Bundesgericht und bekommt Recht.
Die Juso und andere Verwirrte zeigen sich in der Moschee, faseln was von Religionsfreiheit und lassen sich unter der Fahne der faschistisch nationalistischen Grauen Wölfe mit den Vertretern der Moschee lächelnd fotografieren.

Nun. Das Bundesgericht hat beschlossen. Was bleibt also, ausser Aufgeben?
Eine Intiative, die ein Gesetz in die Verfassung schreibt.
Wie wir alle uns noch erinnern.

Man kann sagen, die Grauen Wölfe hätten sich mithilfe des Bundesgerichtes in der Verfassung verewigt.

Was das mit den Kopten in Ägypten zu tun hat?

Andere Frage. Wieso wähnten sich die faschistischen Türmchenbauer im Recht. Und in welchem?
Ihr Kommentar zum Beitrag von kubra:
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3 Kommentare
· Bezug zur Schweiz
· Christenverfolgung nicht hinnehmen
· Grauenhaft
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