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Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil nicht
Berufung im Fall Pistorius
publiziert: Montag, 27. Okt 2014 / 14:42 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Okt 2014 / 18:28 Uhr
Oscar Pistorius.
Pretoria - Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius soll nach dem Willen der obersten Justizbehörde seines Landes länger als fünf Jahre für die Erschiessung seiner Freundin Reeva Steenkamp büssen. Der Prozess soll neu aufgerollt werden.
Gegen das Urteil werde die Staatsanwaltschaft «innerhalb der nächsten Tage» Berufung einlegen, kündigte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) am Montag an.
Bei der Behörde, die im südafrikanischen Rechtssystem über der Anklagevertretung steht, hatte sich nach der Verkündung des Strafmasses für Pistorius am vergangenen Dienstag auch die einflussreiche Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) beschwert.
NPA-Sprecher Nathi Mcnube erklärte am Montag in Pretoria, die Behörde habe in den letzten Tagen rechtliche Fragen geprüft, die sich aus dem Verfahren und dem Urteilsspruch gegen Pistorius ergeben hätten. Staatsanwalt Gerrie Nel und seine Assistentin hätten auf dieser Grundlage begutachtet, ob es hinreichende Argumente gebe, den Fall neu aufzurollen.
Urteil wegen Mord möglich
Mit dem angestrebten Verfahren vor Südafrikas Obersten Berufungsgericht sollen sowohl der Schuldspruch gegen Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmass von fünf Jahren angefochten werden. Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden.
Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar. Auch der Zeitpunkt der offiziellen Beantragung sowie der Entscheidung darüber waren zunächst offen.
Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte Pistorius beantragen, bis zu einem Urteil erneut auf Kaution in Freiheit zu bleiben. Falls dies zugestanden wird, könnte er das Gefängnis verlassen, in das er nach der Strafmassverkündung am vergangenen Dienstag eingewiesen worden war.
Ein Berufungsverfahren kann sich nach Einschätzung des Strafrechtsexperten Professor André Thomashausen von der Johannesburger Kanzlei Werth Schröder Inc. über zwei oder mehr Jahre erstrecken.
Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus bei Pretoria erschossen. Er hatte vier Schüsse aus einer grosskalibrigen Pistole abgefeuert und später vor Gericht erklärt, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Staatsanwalt Nel hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Richterin Thokozile Masipa befand jedoch am 12. September, für Mord seien keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden. Sie stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein und sprach Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.
Bei der Behörde, die im südafrikanischen Rechtssystem über der Anklagevertretung steht, hatte sich nach der Verkündung des Strafmasses für Pistorius am vergangenen Dienstag auch die einflussreiche Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) beschwert.
NPA-Sprecher Nathi Mcnube erklärte am Montag in Pretoria, die Behörde habe in den letzten Tagen rechtliche Fragen geprüft, die sich aus dem Verfahren und dem Urteilsspruch gegen Pistorius ergeben hätten. Staatsanwalt Gerrie Nel und seine Assistentin hätten auf dieser Grundlage begutachtet, ob es hinreichende Argumente gebe, den Fall neu aufzurollen.
Urteil wegen Mord möglich
Mit dem angestrebten Verfahren vor Südafrikas Obersten Berufungsgericht sollen sowohl der Schuldspruch gegen Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmass von fünf Jahren angefochten werden. Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden.
Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar. Auch der Zeitpunkt der offiziellen Beantragung sowie der Entscheidung darüber waren zunächst offen.
Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte Pistorius beantragen, bis zu einem Urteil erneut auf Kaution in Freiheit zu bleiben. Falls dies zugestanden wird, könnte er das Gefängnis verlassen, in das er nach der Strafmassverkündung am vergangenen Dienstag eingewiesen worden war.
Ein Berufungsverfahren kann sich nach Einschätzung des Strafrechtsexperten Professor André Thomashausen von der Johannesburger Kanzlei Werth Schröder Inc. über zwei oder mehr Jahre erstrecken.
Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus bei Pretoria erschossen. Er hatte vier Schüsse aus einer grosskalibrigen Pistole abgefeuert und später vor Gericht erklärt, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Staatsanwalt Nel hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Richterin Thokozile Masipa befand jedoch am 12. September, für Mord seien keine hinreichenden Beweise vorgelegt worden. Sie stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein und sprach Pistorius lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.
(bert/sda)
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