Bürgschaften nur mit Zustimmung des Ehegatten

publiziert: Freitag, 20. Jun 2003 / 10:46 Uhr

Bern - Wer eine Bürgschaftsverpflichtung eingeht, soll in jedem Fall die Zustimmung des Ehegatten einholen müssen. Der Nationalrat hat mit 106 zu 54 Stimmen eine entsprechende Einzelinitiative von Maurice Chevrier (CVP/VS) unterstützt.

Chevrier will die Familie besser beschützen.
Chevrier will die Familie besser beschützen.
Seit 1941 schreibt das Obligationenrecht die Zustimmung des Ehegatten nicht vor, wenn es um die Bürgschaft einer im Handelsregister eingetragenen Person geht. Nach Ansicht von Chevrier sollten heute alle Bürgschaftsverträge gleich behandelt werden.

Die Familie müsse besser geschützt werden, sagte Chevrier. Es sei zu verhindern, das jemand Risiken eingehe, von denen die Ehefrau nichts wisse. Inhaber von Einzelfirmen gingen oft bis an die Grenze der Selbstausbeutung, was sich stark auf das Familienleben auswirke.

Nach Meinung von Alexander Baumann (SVP/TG) könnte das Zustimmungserfordernis den Geschäftsgang behindern und rasche Entscheide verzögern. Die verlangte Änderung des Obligationenrechts sei auch ein Anliegen der Gleichberechtigung, entgegnete Doris Leuthard (CVP/AG). Die Rechtskommission wird nun eine Vorlage ausarbeiten.

(bsk/sda)

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