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Auch Hauseigentümer betroffen
Bund will Strahlenschutz verbessern
publiziert: Donnerstag, 15. Okt 2015 / 17:24 Uhr
Die Grenzen werden den europäischen Richtlinien angepasst.
Bern - Der Bund will die Bestimmungen zum Strahlenschutz ändern. Das bringt vor allem mehr Schutz für Arbeitnehmende. Betroffen sind aber auch Hauseigentümer: Sie müssen mit Zusatzkosten für den Schutz vor Radon rechnen.
Das Departement des Innern (EDI) hat am Donnerstag mehrere revidierte Verordnungen in die Anhörung geschickt. Mit der Revision werde die Gesetzgebung zum Schutz vor ionisierender Strahlung an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die technischen Entwicklungen und die internationalen Richtlinien angepasst, schreibt das EDI.
Gesenkt wird der Referenzwert für das natürliche radioaktive Gas Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Neu soll ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter gelten. Das bedeutet, dass die Radonbelastung beim Bauen stärker beachtet werden muss.
Bei einem Neubau mit erdberührenden Wohnräumen oder einem Naturkeller ist laut EDI für ein Einfamilienhaus mit Zusatzkosten von rund 2000 Franken zu rechnen. Eine Radonsanierung kostet rund 4000 bis 8000 Franken für ein Einfamilienhaus.
Schulen und Kindergärten sanieren
Wird bei einem bestehenden Gebäude der Referenzwert überschritten, muss es bei der nächsten Baubewilligung für Umbauarbeiten radonsaniert werden. Der Kanton kann auch eine frühere Sanierung veranlassen oder Erleichterungen gewähren. Schulen und Kindergärten müssen jedoch innerhalb von drei Jahren saniert werden.
Gemäss Schätzungen des Bundes wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in 50'000 bis 100'000 Wohngebäuden überschritten. Radon ist neben dem Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs.
Arbeitnehmende besser schützen
Natürliche Strahlenquellen sollen vermehrt auch bei der beruflichen Strahlenexposition berücksichtigt werden. Das betrifft Arbeitsplätze, die stark mit Radon belastet sind, etwa in Wasserwerken oder im Tunnelbau. Betroffen sind zudem Industrien, die mit Materialien wie Strahlsand arbeiten. Rund 25 Betriebe brauchen neu eine Bewilligung und müssen die Strahlenbelastung ihres Personal überprüfen.
Das Flugpersonal gilt neu als beruflich strahlenexponiert. Für Piloten und das Kabinenpersonal müssen deshalb künftig die Strahlendosen individuell berechnet werden. Dies sei in Europa heute schon so üblich und werde auch in der Schweiz von den meisten Fluggesellschaften gemacht, schreibt das EDI. Gesenkt wird ferner der Grenzwert am Arbeitsplatz für die Exposition der Augenlinse. Das schützt medizinisches Personal, das mit Röntgenstrahlen arbeitet.
Verbesserungen für Patienten
Weitere Änderungen betreffen Patientinnen und Patienten. Ungerechtfertigte medizinische Untersuchungen und Behandlungen mit Strahlung sollen möglichst vermieden werden. Deshalb will der Bund die rechtlichen Grundlagen für klinische Audits schaffen, wie sie in andere Ländern bereits üblich sind.
Dabei überprüfen Spezialisten die Rechtfertigung medizinischer Anwendungen in der Radiologie, der Radio-Onkologie und der Nuklearmedizin. Geplant sind zudem Zuweisungsrichtlinien für Ärzte, die Strahlenanwendungen verschreiben.
Höhere und tiefere Freigrenzen
Geändert werden ausserdem die Freigrenzen, die festlegen, unterhalb welcher Aktivität ein radioaktiver Stoff als unbedenklich gilt. Die Grenzen werden den europäischen Richtlinien angepasst. Damit würden beim Warenverkehr Probleme vermieden, schreibt das EDI.
Je nach Nuklid werden die Grenzen gesenkt oder angehoben. Das hat auch Einfluss auf den Abfall: Mehr radioaktives Material könnte in Kehrichtverbrennungsanlagen landen. Diese müssen jedoch künftig überwachen, ob so genannt herrenlose radioaktive Quellen in den Bearbeitungsprozess gelangen.
Mehr Abfälle bei AKW-Stilllegung
Bei der Stilllegung von Atomkraftwerken führt die Übernahme der neuen Freigrenzen laut dem EDI zu einer ungefähren Verdoppelung der Abfallmengen. Das lasse sich aber grösstenteils durch eine konsequente Abklinglagerung von 30 Jahren kompensieren. Eine solche war bei den Atomkraftwerken bisher nicht geplant.
Schliesslich werden mit der Revision neue Bestimmungen eingeführt zum Umgang mit radioaktiven Altlasten aus früheren Tätigkeiten. Diese beinhalten insbesondere Messungen und Sanierungen von belasteten Standorten. Ein Beispiel dafür sind die Belastungen durch Radium, die auf Heimarbeiten für die Uhrenindustrie im Jurabogen in den 1960er Jahren zurückzuführen sind.
Die Anhörung dauert bis Mitte Februar 2016.
Gesenkt wird der Referenzwert für das natürliche radioaktive Gas Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Neu soll ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter gelten. Das bedeutet, dass die Radonbelastung beim Bauen stärker beachtet werden muss.
Bei einem Neubau mit erdberührenden Wohnräumen oder einem Naturkeller ist laut EDI für ein Einfamilienhaus mit Zusatzkosten von rund 2000 Franken zu rechnen. Eine Radonsanierung kostet rund 4000 bis 8000 Franken für ein Einfamilienhaus.
Schulen und Kindergärten sanieren
Wird bei einem bestehenden Gebäude der Referenzwert überschritten, muss es bei der nächsten Baubewilligung für Umbauarbeiten radonsaniert werden. Der Kanton kann auch eine frühere Sanierung veranlassen oder Erleichterungen gewähren. Schulen und Kindergärten müssen jedoch innerhalb von drei Jahren saniert werden.
Gemäss Schätzungen des Bundes wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in 50'000 bis 100'000 Wohngebäuden überschritten. Radon ist neben dem Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs.
Arbeitnehmende besser schützen
Natürliche Strahlenquellen sollen vermehrt auch bei der beruflichen Strahlenexposition berücksichtigt werden. Das betrifft Arbeitsplätze, die stark mit Radon belastet sind, etwa in Wasserwerken oder im Tunnelbau. Betroffen sind zudem Industrien, die mit Materialien wie Strahlsand arbeiten. Rund 25 Betriebe brauchen neu eine Bewilligung und müssen die Strahlenbelastung ihres Personal überprüfen.
Das Flugpersonal gilt neu als beruflich strahlenexponiert. Für Piloten und das Kabinenpersonal müssen deshalb künftig die Strahlendosen individuell berechnet werden. Dies sei in Europa heute schon so üblich und werde auch in der Schweiz von den meisten Fluggesellschaften gemacht, schreibt das EDI. Gesenkt wird ferner der Grenzwert am Arbeitsplatz für die Exposition der Augenlinse. Das schützt medizinisches Personal, das mit Röntgenstrahlen arbeitet.
Verbesserungen für Patienten
Weitere Änderungen betreffen Patientinnen und Patienten. Ungerechtfertigte medizinische Untersuchungen und Behandlungen mit Strahlung sollen möglichst vermieden werden. Deshalb will der Bund die rechtlichen Grundlagen für klinische Audits schaffen, wie sie in andere Ländern bereits üblich sind.
Dabei überprüfen Spezialisten die Rechtfertigung medizinischer Anwendungen in der Radiologie, der Radio-Onkologie und der Nuklearmedizin. Geplant sind zudem Zuweisungsrichtlinien für Ärzte, die Strahlenanwendungen verschreiben.
Höhere und tiefere Freigrenzen
Geändert werden ausserdem die Freigrenzen, die festlegen, unterhalb welcher Aktivität ein radioaktiver Stoff als unbedenklich gilt. Die Grenzen werden den europäischen Richtlinien angepasst. Damit würden beim Warenverkehr Probleme vermieden, schreibt das EDI.
Je nach Nuklid werden die Grenzen gesenkt oder angehoben. Das hat auch Einfluss auf den Abfall: Mehr radioaktives Material könnte in Kehrichtverbrennungsanlagen landen. Diese müssen jedoch künftig überwachen, ob so genannt herrenlose radioaktive Quellen in den Bearbeitungsprozess gelangen.
Mehr Abfälle bei AKW-Stilllegung
Bei der Stilllegung von Atomkraftwerken führt die Übernahme der neuen Freigrenzen laut dem EDI zu einer ungefähren Verdoppelung der Abfallmengen. Das lasse sich aber grösstenteils durch eine konsequente Abklinglagerung von 30 Jahren kompensieren. Eine solche war bei den Atomkraftwerken bisher nicht geplant.
Schliesslich werden mit der Revision neue Bestimmungen eingeführt zum Umgang mit radioaktiven Altlasten aus früheren Tätigkeiten. Diese beinhalten insbesondere Messungen und Sanierungen von belasteten Standorten. Ein Beispiel dafür sind die Belastungen durch Radium, die auf Heimarbeiten für die Uhrenindustrie im Jurabogen in den 1960er Jahren zurückzuführen sind.
Die Anhörung dauert bis Mitte Februar 2016.
(bert/sda)
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