Bundesrat will Transparenz bei Zahnarzttarifen

publiziert: Mittwoch, 15. Okt 2003 / 12:30 Uhr

Bern - Der Widerstand der Ärzte bereitet dem Bundesrat kein Zahnweh: Er hält an der Preistransparenz bei Zahnbehandlungen fest. Konsumenten hätten ein berechtigtes Interesse daran, vor einer Behandlung über deren Kosten informiert zu werden.

Der Patient möchte gerne wissen, was seine Behandlung kostet.
Der Patient möchte gerne wissen, was seine Behandlung kostet.
In der Vernehmlassung ist die neu eingeforderte Preistransparenz denn auch grösstenteils gut angekommen - ausser bei den Zahnärzten. Die Argumente der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) vermochten die Landesregierung indes nicht zu überzeugen.

Die SSO hatte unter anderem geltend gemacht, dass schon gemäss der heutigen Standesordnung die Patientinnen und Patienten über eine Behandlung und deren Kosten zu orientieren seien.

Definitiv ist die Tarifbekanntgabepflicht allerdings noch nicht. Sie soll im Verlauf des ersten Quartals 2004 in Kraft treten. Zuvor geht der Vorentwurf der Verordnungsänderung noch einmal zurück ins zuständige Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Voraussichtlich Ende Jahr kommt das Geschäft dann noch einmal vor den Bundesrat.

Mit der Änderung der Verordnung über die Preisbekanntgabe will der Bundesrat auch die Vorschriften für telefonische Mehrwertdienste (0900-er Nummern) verschärfen. Bei diesen Diensten soll eine Gratispreisansage erfolgen, wenn die Grundgebühr oder die Mehrwertdienstgebühr zwei Franken übersteigt.

(fest/sda)

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