Der Fall Eldar S. wird wieder aufgerollt

publiziert: Donnerstag, 11. Sep 2003 / 17:18 Uhr

Zürich - Die Zürcher Bezirksanwaltschaft muss sich erneut mit dem Fall Eldar S. befassen. Der Bosnier wurde im April 2002 von zwei Zürcher Stadtpolizisten spitalreif geschlagen. Der Rekurs gegen die Einstellung der Strafuntersuchung ist gutgeheissen worden.

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Fall Eldar S.
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www.eldar.ch

Ob die Polizisten bei der Kontrolle des 21-jährigen Bosniers mehr Gewalt anwendeten als nötig, bleibt weiterhin offen.

Dies zu entscheiden, sei aber Sache eines Gerichts und nicht der Untersuchungsbehörde, heisst es im Entscheid des zuständigen Rekursrichters.

Gemäss der Verfügung liegen klare Anhaltspunkte vor, "dass sich die Beschuldigten für ihr Tun nicht mehr auf einen Rechtfertigungsgrund zu berufen vermögen".

Der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich hält auch fest, dass die Aussagen von zwei Zeugen und den beiden Polizisten erheblich voneinander abweichen.

Eldar S. war im April des letzten Jahres von zwei Zivilfahndern fälschlicherweise als Drogendealer verdächtigt worden. Bei der anschliessenden Personenkontrolle kam es zu Gewalt.

Der Bosnier musste ins Spital eingeliefert werden. Fest steht allerdings auch, dass er sich wehrte und einem Polizisten das Nasenbein brach.

(bsk/sda)

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