Deutsches Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kopftuch-Verbot

publiziert: Donnerstag, 24. Jun 2004 / 22:30 Uhr

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hat das erste Gesetz eines Bundeslandes zum Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen bestätigt. Das Gericht wies die Klage einer muslimischen Lehrerin ab.

Sie hatte Regelungen angefochten, die in Baden-Württemberg nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 erlassen worden waren. Das Landesgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hiess es.

Das so genannte Kopftuchgesetz enthalte keine Bevorzugung christlicher Religionen. Es biete eine ausreichende Rechtsgrundlage, um den Unterricht mit Kopftuch zu untersagen.

Über das zunächst ebenfalls angegriffene Schulgesetz in Niedersachsen mussten die Bundesrichter nicht mehr entscheiden. Die muslimische Lehrerin aus Hannover hatte überraschend eingelenkt und sich in der mündlichen Verhandlung bereit erklärt, auf das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu verzichten.

Ein Vertreter des Landes sicherte der Klägerin daraufhin eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst zu. Baden-Württemberg und Niedersachsen waren die ersten Länder, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gesetze erliessen, die Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht untersagten.

(bsk/sda)

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