Gesetzlich verboten

Erstmals Haft wegen Genitalverstümmelung in Uganda

publiziert: Freitag, 21. Nov 2014 / 18:31 Uhr
Die Schuldigen müssen zur Verantwortung gezogen werden. (Symbolbild)
Die Schuldigen müssen zur Verantwortung gezogen werden. (Symbolbild)

Kampala - Ein Gericht in Uganda hat fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der Genitalverstümmelung junger Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die in Afrika weit verbreitete Praxis war in dem ostafrikanischen Land 2010 verboten worden.

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Unter den zu je vier Jahren Haft Verurteilten seien vier Frauen, bestätigte Polizeisprecher Fred Enanga am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Sie hatten alle auf schuldig plädiert. Es ist das erste Mal, dass Uganda Gefängnisstrafen wegen dieses Vergehens verhängt.

Sicherheitskräfte hatten in der vergangenen Woche in Kapchorwa, etwa 300 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Kampala, mehrere Verdächtige festgenommen. «Genitalverstümmelung wird trotz des Gesetzes noch immer heimlich in den Häusern durchgeführt», sagte Enanga. Die Schuldigen müssten zur Verantwortung gezogen werden.

Bei der Praxis, die in Uganda vor allem in den Volksgruppen Sabiny und Karamojong angewandt wird, werden Mädchen die äusseren Genitalien wie Schamlippen und Klitoris abgeschnitten.

 

(bert/sda)

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