Glarner Anwalt für Gestapo-Vergleich gebüsst

publiziert: Mittwoch, 27. Mrz 2002 / 12:43 Uhr

Lausanne- Ein Anwalt aus Glarus muss eine Disziplinarbusse von 1'000 Franken zahlen. Er hatte das unkorrekte Vorgehen der Vormundschaftsbehörde als "gestapomässig" bezeichnet. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Ein Vater war am im Oktober 1999 von der Vormundschaftbehörde wegen der Fremdplatzierung seiner Tochter vorgeladen worden. Die Behörde informierte den Anwalt nicht über den Termin und beantwortete auch dessen Gesuch um Verschiebung nicht.

Zwei Tage später wurde das Kind in Abwesenheit des Vaters abgeholt und an den Pflegeplatz gebracht. Eine Verfügung wurde nicht erlassen. Der Anwalt warf der Vormundschaftsbehörde darauf vor, "gestapomässig" vorgegangen zu sein.

Die Verwaltungskommission der Gerichte des Kantons Glarus auferlegte ihm deshalb eine Disziplinarbusse von 1'000 Franken wegen standesunwürdigem Verhalten.

Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigt hat. Zwar dürfe ein Anwalt auch übertriebene und unbegründete Kritik an der Rechtspflege üben. Mit dem Ausdruck "gestapomässig" habe er aber auf eine gänzlich andere Unrechtsdimension angespielt, mit der sich selbst grobe Verfahrensfehler nicht vergleichen liessen.

(sk/sda)

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