Illegal Einreisenden werden Fingerabdrücke abgenommen

publiziert: Mittwoch, 12. Mai 2004 / 11:06 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 12. Mai 2004 / 11:47 Uhr

Bern - Die Schweizer Grenzbeamten dürfen ab dem 1. Juni allen illegal Einreisenden Fingerabdrücke abnehmen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die Massnahme soll helfen, Missbräuche im Asylwesen besser zu bekämpfen.

Die Massnahme soll dem Asylmissbrauch entgegentreten.
Die Massnahme soll dem Asylmissbrauch entgegentreten.
Heute können an den Grenzstellen nur Fingerabdrücke von Personen genommen werden, die ohne gültigen Ausweis einreisen wollen. Will hingegen jemand illegal in die Schweiz einreisen und verfügt über einen gültigen Pass aus seinem Heimatland, ist das Speichern seiner Fingerabdrücke nicht erlaubt.

6000 ohne Pass

Das habe sich als nicht ausreichend erwiesen, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Im vergangenen Jahr wiesen laut EJPD nämlich 2000 von 8000 illegal Einreisenden einen gültigen Pass vor, als sie an der Grenze erwischt wurden.

Diese Personen versuchen laut EJPD in der Regel später erneut, illegal einzureisen. Gelinge dies, würden sie oft ein Asylgesuch stellen, ohne ihre Papiere vorzuweisen.

Die Behörden müssen dann in mühsamer Detektivarbeit die Identität dieser Asylsuchenden feststellen. Mit der neuen Regelung wäre die Herkunft derjenigen bereits bekannt, die einen ersten, erfolglosen Grenzübertritt hinter sich haben.

Entlastung für Behörden

Der Bundesrat gibt sich überzeugt, dass die neue Regelung die für den Vollzug der Wegweisung verantwortlichen Behörden wesentlich entlaste. Zudem habe die Registrierung eine präventive Wirkung gegen den Asylmissbrauch.

Die Fingerabdrücke werden in das Automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) eingespiesen. Die Schweizer Grenzstellen sind seit Herbst 2002 an dieses System angeschlossen. Es dient dazu, die Identität von Unbekannten rasch zu überprüfen.

(fest/sda)

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