Krankheit und Naturkatastrophen sind kein Asylgrund

publiziert: Montag, 29. Sep 2003 / 10:29 Uhr

Bern - Krankheit oder Naturkatastrophen sind keine Gründe, um auf ein Asylgesuch einzutreten. Sie müssen aber beim Vollzug einer Wegweisung in Betracht gezogen werden.

Asyl gilt nur für politisch Verfolgte.
Asyl gilt nur für politisch Verfolgte.
Mit diesem Grundsatzurteil hat die Schweizerische Asylrekurskommission ihre Rechtssprechung geändert. Im konkreten Fall ging es um Gesuchsteller aus Rumänien. Deren Kind leidet an einer seltenen Form der Epilepsie. Sie machten geltend, das Kind könne in Rumänien nicht angemessen oder nur unter untragbaren finanziellen Opfern behandelt werden.

Für die Asylrekurskommission kann diese Lage nicht als Verfolgung im Sinne einer von Menschen verursachten Benachteiligung gewertet werden. Das Bundesamt für Flüchtlinge trat also zu Recht nicht auf das Gesuch ein. Eine Wegweisung hielt die Kommission allerdings nicht für zumutbar; die Gesuchsteller fanden vorläufige Aufnahme.

(fest/sda)

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