Arbeit respektvoll ausüben

Lange Einvernahmen des Täters von Rupperswil

publiziert: Dienstag, 17. Mai 2016 / 11:38 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 17. Mai 2016 / 13:55 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg gibt keine Auskunft, wo sich der Täter nun befindet.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg gibt keine Auskunft, wo sich der Täter nun befindet.

Aarau - Im Vierfachmord von Rupperswil AG wird der geständige Täter weiter einvernommen. Das werde viele Wochen dauern, hiess es bei der Aargauer Staatsanwaltschaft. Die Pflichtverteidigerin will ihre Arbeit «gewissenhaft und mit Respekt» machen.

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Zur Klärung der Rückfallgefahr sowie der Schuldfähigkeit des 33-jährigen Schweizers, der am Donnerstag im Raum Aarau verhaftet worden war, wird die zuständige Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in den nächsten Tagen ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Auch das werde mehrere Monate dauern, sagte Mediensprecherin Fiona Strebel am Dienstag auf Anfrage.

Keine Angaben machte die Staatsanwaltschaft am Dienstag dazu, wo sich der geständige Täter befindet. Nach Informationen der «Aargauer Zeitung» und des «Blicks» soll der 33-Jährige im Zentralgefängnis Lenzburg einsitzen.

Vorerst drei Monate U-Haft

Das Zwangsmassnahmengericht hatte am Samstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für zunächst drei Monate zugestimmt. Die Untersuchungshaft kann immer wieder verlängert werden.

Die Pflichtverteidigung des Mannes, der nur wenige hundert Meter vom Tatort in Rupperswil wohnte, ist bestimmt. Die Oberstaatsanwaltschaft setzte Rechtsanwältin Renate Senn ein. Sie ist Partnerin der Kanzlei Küng Metzler Senn Rechtswältinnen in Baden. Seit 1999 ist sie Inhaberin des aargauischen Anwaltpatents.

Schwierige Aufgabe

Die Staatsanwaltschaft habe ihr die schwierige Aufgabe übertragen, den Tatverdächtigen im Fall der Tötungsdelikte von Rupperswil als Pflichtanwältin zu vertreten, schreibt Senn in einer öffentlichen Medienerklärung, die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

«Die Tat erschüttert und macht auch mich zutiefst betroffen», hält Senn fest. Der Tatverdächtige habe vollständig gestanden. Er habe in einem Rechtsstaat wie der Schweiz das Anrecht auf einen korrekt durchgeführten Strafprozess.

Respekt und Würde

«Im Glauben an diesen Rechtsstaat, habe ich diesen Grundsatz als Pflichtanwältin für den geständigen Tatverdächtigen zu wahren.» Sie werde ihre Arbeit «mit allem Respekt und mit Würde gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen wahrnehmen, denen unfassbares Leid angetan wurde.»

«Aus diesem Grund kann und werde ich den Tatverdächtigen mit dessen Einverständnis im Moment weder in der Öffentlichkeit verteidigen noch als dessen Sprachrohr dienen», hält die Pflichtverteidigerin weiter fest.

Das nun eingeleitete Strafverfahren und der anschliessende Gerichtsprozess werde allen Betroffenen, der Bevölkerung und den Medien nach detaillierter Klärung der Umstände ausreichend Aufschluss über die Hintergründe der Geschehnisse geben.

Geständnis des Täters

Bei der ersten Einvernahme nach der Verhaftung am Donnerstag hatte der ledige Student gestanden, am 21. Dezember eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes getötet zu haben. Zuvor hatte er sich am 13-jährigen Opfer sexuell vergangen.

Bei der Hausdurchsuchung in Rupperswil stellte sich heraus, dass der Mann weitere, ähnlich gelagerte Delikte konkret geplant hatte und auch ausgeführt hätte. Mit der Festnahme des Mannes konnte dies gemäss Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei verhindert werden.

(bg/sda)

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