Liechtenstein muss nach Verfassungsabstimmung Gesetze anpassen

publiziert: Mittwoch, 23. Apr 2003 / 16:59 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Apr 2003 / 17:28 Uhr

Vaduz - Nach der Zustimmung des Volkes zur Verfassungsinitiative des Fürstenhauses müssen in Liechtenstein verschiedene Gesetze angepasst werden. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Parlamentsantrag ausarbeitet.

Fürstentum Liechtenstein: Regierungsgebäude in Vaduz.
Fürstentum Liechtenstein: Regierungsgebäude in Vaduz.
Besonders die neue Bestimmung in der Verfassung zu den Richterwahlen bedingt eine Änderung auf Gesetzesstufe. Die Regierung will deshalb dem liechtensteinischen Landtag ein neues Gesetz über die Bestellung der Richter vorlegen, wie das Presseamt in Vaduz bekannt gab.

Die vom Fürstenhaus vorgeschlagenen Neuerungen bei den Richterwahlen waren im Abstimmungskampf unter anderem heftig umstritten. Nach der Verfassungsreform hat der liechtensteinische Monarch Hans-Adam II. zwar seine Kompetenz abgegeben, vom Parlament vorgeschlagene Richter zu ernennen. Dafür spielt der Fürst neu die entscheidende Rolle bei der Richterauswahl.

Das Parlament wird Mitte Juni in einer ersten Lesung über die Gesetzesanpassungen beraten. Die Liechtensteiner Stimmberechtigten hatten am 16. März zu den Verfassungsvorschlägen des Fürstenhauses mit der Annahme einer Volksinitiative Ja gesagt. 64,3 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten die Initiative befürwortet.

(bert/sda)

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