Neues CO₂-Gesetz: Ökologie und Ökonomie gleich gewichten

publiziert: Mittwoch, 26. Mai 2010 / 11:06 Uhr

Die Klimakonferenz in Kopenhagen ist Geschichte, und das wird sie auch bleiben. Wie im Vorfeld befürchtet erfüllte sich keine einzige der vielen Hoffnungen. Kein verbindliches Reduktionsziel, keine internationale Strategie und schon gar keine Szenarien sind vorhanden.

Christian Wasserfallen ist Nationalrat FDP und Mitglied der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK.
Christian Wasserfallen ist Nationalrat FDP und Mitglied der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK.

Konkrete Schritte wurden auf die nächste Konferenz in Mexiko verschoben.

Fortsetzung in der Schweiz

Just nach Kopenhagen beginnen nun sowohl die Umwelt- und Energiekommission des Nationalrates (UREK) wie auch der Nationalrat selbst, die Revision des CO₂-Gesetzes zu beraten. Ich bin klar dafür, dass sich die Schweiz am gängigen, unverbindlichen Grundkonsens orientiert: 20 Prozent Reduktion der Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2020. Maximal die Hälfte der CO₂-Kompensationen sollen im Ausland möglich sein. Auf diese Weise wird Umweltaussenpolitik gleichzeitig zur Entwicklungshilfe - eine Beschränkung auf reine Inlandkompensation würde dies verhindern.

Konsequenzen für die Wirtschaft

Das revidierte Gesetz wird sich sehr unterschiedlich auf verschiedene Wirtschaftszweige auswirken: Unternehmen der «Green Economy» werden boomen, viele werden keine grossen Unterschiede bemerken, und die energieintensiven Branchen werden bluten. Die Kunst des neuen Gesetzes wird sein, alle Interessen unter einen Hut zu bringen, und dazu noch Akzeptanz für die verschiedenen Massnahmen in der Bevölkerung zu finden. Dabei soll das Gesetz auf Freiwilligkeit basieren, und nicht mit Zwangsmassnahmen und neuen Steuern operieren.

Zu diesem Thema hat der amerikanische Präsident und Förderer des «Green New Deal», Barack Obama, das Zusammenspiel von Ökologie und Ökonomie in einem interessanten Satz zusammengefasst: «Um unseren wachsenden Energiebedarf zu decken und den schlimmsten Folgen des Klimawandels vorzubeugen, müssen wir unser Angebot an Nuklearenergie vergrössern, so einfach ist das.»

Spezialfall Automobilbranche

Der Bundesrat schlägt analog zur EU und im Gegensatz zur UREK eine Obergrenze des CO₂-Ausstosses für Motofahrzeuge von 130 Gramm pro Kilometer bis 2015 vor. Dieser Grenzwert liegt jedoch klar unter den erreichbaren Werten vergleichbarer EU-Länder wie Schweden, weshalb ich mich für 150 g CO₂/km in der Schweiz einsetze. Innerhalb der EU wird der Grenzwert von 130 g CO₂/km im Schnitt nur erreicht werden können, weil die Länder untereinander kompensieren werden. Die Schweiz, welche zu 100 Prozent ein Importland für Automobile ist, kann den Treibhausgas-Ausstoss der Fahrzeugflotte demnach gar nicht direkt beeinflussen. Ohne produzierende Industrie ist der Spielraum extrem eng. Bleiben wir realistisch und gefährden wir die ganze Vorlage nicht mit dem emotional besetzten Thema der Autos.

(Christian Wasserfallen/ETH-Zukunftsblog)

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