Opfer kennen meist die tatverdächtige Person

publiziert: Montag, 2. Okt 2006 / 10:11 Uhr

Neuernburg - Schwere Straftaten geschehen oft im Familien- oder Bekanntenkreis: Bei drei von vier Fällen kennt das Opfer die tatverdächtige Person.

Die Opfer sind überwiegend Frauen und Kinder, die diesen Taten wiederholt ausgesetzt sind, ohne dass die Polizei oder das Gericht davon Kenntnis besitzt.
Die Opfer sind überwiegend Frauen und Kinder, die diesen Taten wiederholt ausgesetzt sind, ohne dass die Polizei oder das Gericht davon Kenntnis besitzt.
Dies zeigt die Opferhilfe-Statistik 2005.

Bei über der Hälfte der Beratungsfälle handelte um eine Familienbeziehung. Die Beratungsstellen haben also hauptsächlich mit Gewalt im Rahmen enger Beziehungen zu tun, heisst es in der am Montag vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Bilanz.

2005 registrierten die anerkannten Opferhilfe-Beratungsstellen gesamthaft rund 27 300 Beratungen. Dies entspricht seit 2000, dem ersten Jahr der Statistik, einer Zunahme von 76 Prozent, gegenüber 2004 ist die Zahl der Beratungen um 8 Prozent gestiegen.

Diese Entwicklung lässt nicht unbedingt darauf schliessen, dass die Zahl der begangenen Gewaltdelikte zugenommen hat. Sie zeigt in erster Linie eine zunehmende Inanspruchnahme der Beratungen durch die Opfer von Gewaltdelikten.

Opfer sind Frauen und Kinder

Fast drei Viertel der Opfer sind Frauen, 60 Prozent sind Schweizerinnen oder Schweizer. Am häufigsten wurden Körperverletzungen (40 Prozent der Beratungen) und Verletzungen der sexuellen Integrität von Kindern (16 Prozent) gemeldet. Die Beratungen betreffen selten Tötungsdelikte und Tötungsversuche (4 Prozent).

2005 haben die kantonalen Behörden definitiv über insgesamt 866 Entschädigungs- und Genugtuungsgesuche entschieden. Dies sind 6 Prozent weniger als im Jahr 2000 und 17 Prozent weniger als 2004.

Die Behörden haben 153 Gesuchen stattgegeben, dies entspricht einem Gesamtbetrag von über 1,1 Millionen Franken. Bei der Hälfte lag der zugesprochene Betrag bei höchstens 2121 Franken.

Bei den Genugtuungsgesuchen (600) haben die kantonalen Behörden insgesamt 5,3 Millionen Franken gewährt. In 50 Prozent der Fälle lag die Genugtuungszahlung unter 5000 Franken.

Seit Beginn der Statistik im Jahr 2000 wurden 2005 die tiefsten Entschädigungs- und Genugtuungsbeträge registriert.

(li/sda)

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