Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im öffentlichen Raum

publiziert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 13:17 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 14:33 Uhr

Bern - Zur Bekämpfung von Straftaten soll der öffentliche Raum im Kanton Bern mit Videokameras überwacht werden dürfen.

Wird in Zukunft häufiger anzureffen sein: Überwachungskamera.
Wird in Zukunft häufiger anzureffen sein: Überwachungskamera.
Die Kantonsregierung will die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen. In anderen Kantonen sind gleiche Bestrebungen im Gang. Im bernischen Polizeigesetz soll eine generelle Ermächtigungsklausel geschaffen werden. Diese würde es den Gemeinden ermöglichen, Reglemente zur Videoüberwachung zu erlassen, wie es in der publizierten Antwort des Regierungsrats zu einer Reihen von Vorstössen im Kantonsparlament heisst. Zudem soll ein Musterreglement für die Videoüberwachung erarbeitet werden.

Im Sommer 2005 hatten die Städte Bern und Biel die Schaffung eigener Reglemente gestoppt: Ein Gutachten war zum Schluss gekommen, dass die Gemeinden wegen der fehlenden kantonalen Rechtsgrundlage die Videoüberwachung nicht auf eigene Faust einführen dürfen.

Zurzeit arbeiten neben Bern weitere Kantone an Gesetzesartikeln zur Videoüberwachung, so Zürich, Basel-Stadt, Schwyz und Aargau. Die Einführung von Videoüberwachung planen ausser den Städten Bern und Biel auch Zürich, St. Gallen und Luzern.

(fest/sda)

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