Rekordstrafe wegen Asbest-Einsatz

publiziert: Montag, 4. Sep 2006 / 19:35 Uhr

Lille - Alstom ist in Frankreich zu einer Rekordstrafe verurteilt worden. Der französische Industriekonzern wird dafür verantwortlich gemacht, Mitarbeiter einer Fabrik noch nach dem Verbot des Krebs erregenden Baustoffs Asbest ausgesetzt zu haben.

Asbest ist Krebs erregend.
Asbest ist Krebs erregend.
Das Strafgericht im nordfranzösischen Lille sprach die auf Wasser- Erhitzer spezialisierte Sparte Alstom Power Boilers der Gefährdung des Lebens ihrer Mitarbeiter schuldig. Neben der dafür vorgesehenen Höchststrafe von 75 000 Euro (118 500 Fr.) muss das Unternehmen 150 Beschäftigten je 10 000 Euro (15 800 Fr.) Schadensersatz zahlen.

Asbest ist in Frankreich seit Anfang 1997 verboten. Die Fabrikmitarbeiter hatten geklagt, weil sie dem schädlichen Stoff an ihrer Arbeitsstelle in Lys-lez-Lannoy bei Lille noch zwischen 1998 und 2001 ausgesetzt gewesen waren.

«Noch nie ist eine Firma zu einer derartigen Summe verurteilt worden», sagte der frühere Betriebsratschef Sylvain Stanesco zufrieden mit Blick auf den Schadensersatz: «Sonst geht das nicht über 500 oder 700 Euro hinaus.»

Ein Zivilkläger-Anwalt sprach von einem Urteil, das «unmittelbar abschreckend» und daher «nützlich für die Risiko-Vorbeugung am Arbeitsplatz» sei. Der frühere Fabrikdirektor Bernard Gomez erhielt neun Monate Haft auf Bewährung und 3 000 Euro (4 740 Fr.) Strafe. Sein Anwalt sowie der Anwalt von Alstom wollen die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehen.

(li/sda)

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