Sanfte Renovation des Verbandsbeschwerderechts

publiziert: Freitag, 1. Okt 2004 / 18:00 Uhr / aktualisiert: Freitag, 1. Okt 2004 / 18:19 Uhr

Bern - Der Bundesrat hält am Verbandsbeschwerderecht fest, sieht aber Möglichkeiten für Verbesserungen. Korrekturen schlägt er bei der Verfahrensdauer und der Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Auch Zahlungen an Umweltverbände sollen unter die Lupe genommen werden.

Das Verbandsbeschwerderecht stösst vielerorts auf Widerstand.
Das Verbandsbeschwerderecht stösst vielerorts auf Widerstand.
Das Verbandsbeschwerderecht sei im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert worden, um das Umweltrecht durchzusetzen, sagte Umwelt- und Verkehrsminister Moritz Leuenberger vor den Medien im Bundeshaus. Ein Verzicht auf das Instrument komme nicht in Frage.

Eine sanfte Renovation des Verbandsbeschwerderechts unterstütze aber auch der Bundesrat. In einer verabschiedeten Stellungnahme zu sieben parlamentarischen Vorstössen skizziert er mögliche Korrekturen. "Es handelt sich um eine allgemeine Stossrichtung, ausgearbeitete Vorschläge liegen noch nicht vor", sagte Leuenberger.

Handlungsbedarf bei Verfahrensdauer

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der langen Verfahrensdauer. Sie soll mit einer speziellen Regelung für die aufschiebende Wirkung verkürzt werden. So soll etwa der vorzeitige Baubeginn bei Anlagen möglich sein, die vom Ausgang des Verfahrens nicht betroffen sind.

Weiter schlägt der Bundesrat eine Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Insbesondere soll die Zahl der Anlagen, die dem Verfahren unterliegen, reduziert werden. Leuenberger konnte jedoch nicht sagen, welche Bauten in Zukunft davon befreit werden könnten.

Gegen 'Ablasshandel' vorgehen

Ins Visier nimmt die Landesregierung auch die unrechtmässigen Zahlungen an Umweltverbände: Leuenberger sprach in diesem Zusammenhang von einem eigentlichen "Ablasshandel", dem ein Riegel geschoben werden müsse. Zulässig und üblich sei dagegen die Erstattung von Verfahrens- und Parteikosten.

Von einer Demontage demokratischer Rechte wollte Leuenberger nichts wissen: "Wenn ein Volksentscheid umgestossen wird, hat dies mit dem Verbandsbeschwerderecht nichts zu tun", sagte er. Ein vom Volk in den Grundzügen gutgeheissenes Projekt könne in der konkreten Umsetzung noch immer gegen das Umweltrecht verstossen.

Die Umweltverbände und die SP Schweiz begrüssten den Bundesratsentscheid zur Beibehaltung des Verbandsbeschwerderechts. economiesuisse und FDP möchten eine Straffung des Verfahrens. Die SVP und der Baumeisterverband fordern weiterhin die Abschaffung.

(rp/sda)

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