Strafverfahren gegen hochrangige Funktionäre

Schweiz liefert erste Beweismittel im Fall FIFA aus

publiziert: Mittwoch, 30. Dez 2015 / 14:42 Uhr
Es handelt sich um Unterlagen zu Bankkonten, über die Bestechungsgelder geflossen sein sollen.
Es handelt sich um Unterlagen zu Bankkonten, über die Bestechungsgelder geflossen sein sollen.

Bern - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den US-Behörden am Mittwoch erste Beweismittel für das Strafverfahren gegen hochrangige FIFA-Funktionäre übermittelt. Es handelt sich um Unterlagen zu Bankkonten, über die Bestechungsgelder geflossen sein sollen.

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Das BJ konnte die Unterlagen an die US-Behörden aushändigen, nachdem fünf Teil-Schlussverfügungen rechtskräftig geworden sind, wie das BJ mitteilte. Die Verfügungen betreffen jeweils einen Inhaber eines oder mehrerer Konten bei einer bestimmten Bank.

Die US-Behörden hatten im Rahmen der Rechtshilfe um Unterlagen zu 50 Konten auf zehn verschiedenen Banken in der Schweiz ersucht. Bisher habe das BJ fünf Teil-Schlussverfügungen erlassen, in einem weiteren Fall stimmte eine Konteninhaberin der Herausgabe der Unterlagen zu.

Strafverfahren gegen FIFA-Funktionäre

US-Beamte können zudem Einblick nehmen in die Akten aus einem Schweizer Strafverfahren gegen FIFA-Funktionäre, das 2010 eingestellt worden war. Die US-Behörden hatten um die Herausgabe dieser Akten ersucht, weil sie die aus dem schweizerischen Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse als bedeutsam für ihr Strafverfahren erachten.

Das BJ bewilligte die Anwesenheit von US-Beamten bei der Triage der umfangreichen Strafakten unter der Leitung von Zuger Behördenvertretern, wie es am Mittwoch bekannt gab. Die Akten im Umfang von rund 50 Bundesordnern würden zurzeit durch das BJ gesichtet und auf deren Bedeutung für das US-Strafverfahren geprüft.

(nir/sda)

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