Sportorganisationen laufen Sturm gegen Korruptionsstrafrechtsreform
Bern - Am Donnerstag ist die Vernehmlassungsfrist zum Korruptionsstrafrecht abgelaufen. Die Gesetzesvorschläge sehen unter anderem vor, dass Privatbestechung von Amtes wegen verfolgt wird. Die internationalen Sportorganisatoren sind von der Reform brüskiert.
Mit den Gesetzesänderungen können Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe von Fussballweltmeisterschaften oder Olympischen Spielen von Amtes wegen verfolgt werden; sie gelten neu als Offizialdelikt. Und neu ist, dass solche Bestechungsfälle im Strafgesetzbuch geregelt werden.
Die FIFA stört sich sehr daran, dass die Gesetzesänderungen «stark auf die FIFA fokussiert» sind. «Diesbezüglich muss geradezu von einer 'Lex FIFA' gesprochen werden», erklärte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dies sei rechtsstaatlich bedenklich. Sie fordert, dass sie im weiteren Verlauf der Arbeiten - insbesondere in der Botschaft an das Parlament - «aus dem Fokus der entsprechenden Aktivitäten genommen wird», und dass diese «strikt neutral, objektiv und breit abgestützt» durchgeführt werden.
Inhaltlich kritisiert die FIFA an den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, dass Privatbestechung neu als Offizialdelikt gelten soll; sie will sie weiterhin als Antragsdelikt ausgestaltet wissen. Zudem betont sie einmal mehr, dass der Kampf gegen die Korruption bei der FIFA «höchsten Stellenwert hat» und sie in diesem Zusammenhang eine strikte «Nulltoleranz»-Haltung verfolge.
UEFA nimmt keine Stellung
Die UEFA hat in der Vernehmlassung des Bundesamtes für Justiz (BJ) nicht Stellung genommen und wollte keinen weiteren Kommentar dazu abgeben. Der Schweizerische Fussballverband sah sich wegen mangelnder Ressourcen ausserstande, eine Antwort ans BJ zu verfassen.
Wie der FIFA ist auch dem Internationalen Olympischen Komitee wichtig, dass klar wird, dass die Gesetzesänderung nicht Sportorganisationen im Fokus hat. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass die Risiken in diesem Sektor speziell hoch seien - was aber nicht der Fall sei.
Das IOK betonte in seiner Antwort, dass es mit dem eigenen Ethikkodex und seiner Nulltoleranz-Politik gegenüber Korruption die gleichen Ziele wie die Gesetzesänderung verfolge.
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren
Strafbar ist nach den neuen Regeln, wer besticht und wer sich bestechen lässt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sanktionen können auch gegen ein Unternehmen ausgesprochen werden. Bislang wurde die Privatbestechung im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
Zusätzlich zur Privatbestechung will der Bundesrat auch die Strafbarkeit von Bestechung von Amtsträgern ausbauen. Strafbar soll auch sein, wenn ein Amtsträger jemandem einen Vorteil gewährt aufgrund einer Bestechung, bei der nicht der Amtsträger, sondern eine ihm nahestehende dritte Person einen Nutzen erhält.
Diese Ausweitung auf Dritte wird von allen politischen Parteien begrüsst. Damit ist der kleinste gemeinsame Nenner erreicht. Die SVP will vom ansonsten bewährten System nicht abrücken. Korruption bei der Organisationsvergabe sportlicher Grossanlässe sei ein privates vereinsrechtliches Problem.
Schutz für Whistleblower
CVP und FDP sind damit einverstanden, dass die Regeln vom UWG ins Strafrecht verschoben werden. Allerdings wehrt sich die FDP dezidiert dagegen, Privatbestechung von Amtes wegen verfolgen zu lassen. «Wir erinnern daran, dass die Selbstregulierung Basis unserer liberalen Gesellschaft ist und bleiben muss.» Und die CVP möchte Bagatelldelikte von den offiziellen Verfolgung ausklammern.
Grüne und SP hingegen fordern, dass weitere Lücken geschlossen werden. Da die Korruption ein «opferloses Delikt» sei, der Schaden also von aussen nur schwer erkennbar sei, müsse das Delikt von Personen im Umfeld aufgedeckt werden. Deshalb verlangt die SP zusätzlich einen gesetzlichen Schutz für Whistleblower.
Die Grünen fordern zudem, dass im gleichen Zug auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern im Privatsektor beendet wird.
(asp/sda)
- keinschaf aus Wladiwostok 2826
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