US-Richterin weist Apartheid-Klage gegen UBS ab

publiziert: Donnerstag, 9. Apr 2009 / 21:26 Uhr

New York - In New York hat ein Gericht die Apartheid-Klage gegen die Bank UBS sowie andere Banken abgewiesen. Dagegen liess es die Klagen gegen den deutschen Autokonzern Daimler, die US-Autobauer GM und Ford sowie IBM zu. Auch gegen die deutsche Rheinmetall können Opfer klagen - wegen Waffenlieferungen aus der Schweiz.

Während der Apartheid wurde der grösste Teil der Goldgeschäfte Südafrikas über die Schweiz abgewickelt. (Symbolbild)
Während der Apartheid wurde der grösste Teil der Goldgeschäfte Südafrikas über die Schweiz abgewickelt. (Symbolbild)
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Der deutsche Autozulieferer und Waffenproduzent Rheinmetall hatte Ende 1999 die Waffenschmiede Contraves des Schweizer Oerlikon-Bührle-Konzerns übernommen.

Oerlikon wiederum hatte nach Angaben der Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika (KEESA) während der Apartheid Flugabwehrwaffen und Zünder geliefert, sowie Südafrika Technik und Patente zur Verfügung gestellt.

Mit dem Entscheid von Richterin Shira Scheindlin vom Mittwoch (Ortszeit) können Opfer des früheren Apartheid-Regimes ihre Schadenersatzklagen gegen diese Firmen, die mit dem Apartheid-Regime geschäfteten, weiter verfolgen. Nach Ansicht der der Richterin lässt sich bei den beklagten Firmen eine direkte Beteiligung an der Apartheid nachweisen.

Der Rechtsanwalt der Apartheid-Opfer, Michael Hausfeld, sprach von einem «wichtigen Schritt zugunsten der Menschenrechte», wie aus einem KEESA-Communiqué hervorgeht.

Keine Klagenx wegen Finanzierung

Allerdings schränkte Scheindlin die Klagen ein. Wer Geschäfte mit Südafrika finanzierte, muss nun nicht mehr mit einer Schadenersatzklage rechnen. Es sei denn, die Kläger gewinnen in der nächsten Instanz.

Unter den beklagten Banken war die UBS. Sie hatte südafrikanische Staatsanleihen ausgegeben, die damals staatlichen und halbstaatlichen Unternehmen vor allem im Energiesektor Geld in die Kassen spülte.

Zudem wurde während der Apartheid der grösste Teil der Goldgeschäfte Südafrikas über die Schweiz abgewickelt - darunter über die Schweizerische Bankgesellschaft und der Schweizerische Bankverein, welche später zur UBS fusioniert wurden.

In Südafrika feierten Menschenrechtsgruppen den Entscheid als bahnbrechenden Erfolg. Sie kündigten aber zugleich an, gegen die Nicht-Zulassung internationaler Banken Widerspruch einzulegen, wie Marjorie Dobson von der Khulumani-Opfervereinigung sagte.

(bert/sda)

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