Eidg. Kommission gegen Rassismus warnt vor Willkürentscheiden

publiziert: Donnerstag, 13. Sep 2007 / 10:25 Uhr

Bern - Bei Einbürgerungsverfahren ohne Beschwerderecht ist die Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet. Rechtzeitig vor der Parlamentsdebatte über das Bürgerrechtsverfahren warnt die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) vor Willkür.

Willkürliche Ablehnungen von Einwanderungsgesuchen verletzten das Völkerrecht, so die EKR.
Willkürliche Ablehnungen von Einwanderungsgesuchen verletzten das Völkerrecht, so die EKR.
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Der Ständerat entscheidet am 26. September über die SVP-Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», die Einbürgerungsentscheide ohne Begründung und Rekursmöglichkeit zulassen will. Der Nationalrat hat das Volksbegehren bereits abgelehnt.

Die grosse Kammer befasst sich am 2. Oktober mit dem vom Ständerat ausgearbeiteten Gegenvorschlag zur Initiative. Gemäss Ständerat kann das Volk oder die Gemeindeversammlung weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Negative Entscheide sind aber zu begründen, damit gegen sie Beschwerde geführt werden kann.

In ihrer in Bern präsentierten Stellungnahme warnt die EKR davor, dass direktdemokratische Gremien willkürliche Entscheide begünstigen könnten. Sie empfiehlt, dass ein vom Gemeindeparlament oder von der Gemeindeversammlung gewähltes Exekutivorgan über die Einbürgerungsgesuche entscheiden soll.

Rassismus-Gefahr

Bei Entscheiden, die auf Gemeindeebene beim Parlament oder der Gemeindeversammlung lägen, könne es zu irrationalen, diskriminierenden, ja rassistischen Ablehnungen von Gesuchen kommen. Dies treffe insbesondere Menschen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und Musliminnen und Muslime. Die EKR belegt dies mit Beispielen.

Alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller seien gleich zu behandeln, fordert die ERK. Willkürliche Ablehnungen von Einwanderungsgesuchen verletzten das Völkerrecht.

(fest/sda)

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