Ankläger sieht sich angeklagt

Holenweger spricht über ominösen «H-Plan»

publiziert: Mittwoch, 13. Apr 2011 / 14:55 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 13. Apr 2011 / 20:04 Uhr
Ex-Bundesanwaltschef Roschacher: Angeblich plante Holenweger seine Absetzung.
Ex-Bundesanwaltschef Roschacher: Angeblich plante Holenweger seine Absetzung.

Bellinzona - Anklagevertreter Lienhard Ochsner hat in den ersten fünf Stunden seines Plädoyers zum Fall Oskar Holenweger auch die Rolle der Medien kritisiert. Welche Strafe er vom Bundesstrafgericht für den Zürcher Privatbankier fordert, wird erst am Donnerstag bekannt.

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Sein Plädoyer begann Ochsner am Mittwochnachmittag mit einem rhetorischen Paukenschlag: Auf der Anklagebank sitze eigentlich nicht der Bankier Holenweger, sondern die Bundesanwaltschaft (BA), ja gar die ganze Zunft der Strafverfolger.

Kein Sonderrecht für Nadelstreifen

In den Medien sei mitunter versucht worden, die Einstellung des Verfahrens oder den Freispruch Holenwegers herbeizuschreiben und die BA in die Rolle der Angeklagten zu drängen. Zentral sei im Verfahren Holenweger die Frage, welche anfängliche Verdachtslage die Eröffnung eines Verfahrens rechtfertige.

Ochsner stellte dazu die Frage in den Raum, ob der Geldwäscher im Nadelstreifenanzug eine grössere Schonung seiner Privatsphäre verdiene als der mit ihm symbiotisch verbundene Drogenhändler, der die grobe und gewalttätige Seite des Geschäfts betreibe.

Im konkreten Fall hätten die Behörden gestützt auf die Informationen des Vertrauensmannes Ramos von einem dringenden Tatverdacht gegen Holenweger ausgehen dürfen, zumal sich Ramos' Angaben in anderen Fällen als vertrauenswürdig erwiesen hätten.

Grünen Bereich verlassen

Dass Ramos mehr als blosse Informationen geliefert und - wie von der «Weltwoche» in der Vergangenheit behauptet - Holenweger zur Begehung eines Delikts provoziert haben könnte, sei vom Anschuldigten selber bisher nie behauptet worden.

Ochsner wies weiter auf die prekäre finanzielle Lage von Holenweger und seiner damaligen Tempus-Bank hin. Das sei für ihn ein Motiv gewesen, «den grünen Bereich des Bankgeschäfts zu verlassen, um sich im roten die nötigen Mittel zu beschaffen.»

Was Holenwegers Tätigkeit für Alstom betrifft, wird das Gericht laut Ochsner zu entscheiden haben, ob das Verwalten von schwarzen Kassen internationaler Firmen strafbar ist. Das Gericht habe die Aufgabe, solchen Praktiken einen Riegel schieben.

Anteilseigner schützen

Es könne damit einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung leisten sowie Firmen und deren Anteilseigner vor gewissenlosen Managern schützen. Bei Holenweger stehe fest, dass er fiktive Rechnungen gestellt habe, um die schwarzen Kassen von Alstom zu füllen und damit den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt habe.

(bg/sda)

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Wir wurden seltsamerweise seit 2 Jahren noch nicht mal befragt weil es offebar einigen zu peinlich ist. Insbesonderer wenn wir als Verteidigung klare Dokumentefälschung des BFM aufgedeckt haben und die üblen und verleumderischen rufschädigenden Anschuldigungen, wider besseres Wissen, mit amtlichen Dokumenten längst widerlegt hat. Offenbar möchte man mit Verzögerungen unsere Familie finanziell ruinieren. Wird aber nicht gelingen da alle Straftaten seitens der Behörden (BFM) mit ihren eigenen Dokumenten belegbar sind. Wird eine teure Sache das da unserer Familie schon Kosten von 735000Fr. entstanden sind, abgesehen dass ein solches unanständiges Benehmen gegenüber arbeitenden unbescholtenen und steuerzahlenden Bürger eine Frechheit und Unverschämtheit sondergleichen darstellt. Von der erheblichen kriminellen Energie dahinter mal ganz abgesehen. In dieser Hinsicht wünsche ich Herr Holenweger viel Glück und hoffe es werden keine seiner Dokumente gefälscht wie bei uns. Menschenverachtender und krimineller gehts wohl kaum seitens der Behörden.
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