Kinder als Armutsrisiko

publiziert: Montag, 13. Sep 2004 / 08:05 Uhr

Bern - Zehn Jahre nach dem von der UNO 1994 ausgerufenen Internationalen Jahr der Familie zieht die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) eine gemischte Bilanz. Ganz wichtig ist ihr ein Ja zum Mutterschaftsurlaub.

Viele Familien werden in den Ruin geführt.
Viele Familien werden in den Ruin geführt.
Vor zehn Jahren verabschiedete die Nationale Kommission für das Jahr der Familie eine Resolution mit familienpolitischen Forderungen.

Auf Grund dieser Entschliessung rief Bundesrätin Ruth Dreifuss die EKFF ins Leben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat am Montag eine Jubiläumsbroschüre veröffentlicht.

Die Beiträge nehmen die Diskussionen um die Finanzierung der Renten der älteren Generation auf, die die mittlere Generation bezahlt. Auch die Kinderkosten, das heisst die Leistungen der mittleren und älteren Generation zu Gunsten der jungen Generation, werden thematisiert.

In ihrem Fazit nach zehn Jahren stellt die EKFF fest, dass keine der Forderungen der Resolution von 1994 vollständig erfüllt worden ist: Mutterschaftsversicherung/Elternurlaub, Familien- und Kinderzulagen, Familienlastenausgleich, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und die Schaffung eines Rates für Familienfragen.

Kinder ein Armutsrisiko

Die EKFF unterstützt die Einführung eines 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaubs für alle erwerbstätigen Mütter mit einer Entschädigung von 80 Prozent des Erwerbsausfalls, über die am 26. September abgestimmt wird. Bei den Kinderzulagen strebt sie eine Bundeslösung an (für alle Kinder mindestens 200 Franken).

Kinder seien in der Schweiz zu einem Armutsrisiko geworden, schreibt die EKFF. Rund 120 000 Kinder wüchsen in einem Haushalt auf, der ein Einkommen unter dem Existenzminimum erziele. In den Schweizer Städten sei rund jedes zehnte Kind auf Sozialhilfe angewiesen.

Rahmenbedingungen gefordert

Die Kommission fordert Rahmenbedingungen, die es erlauben, Familien- und Erwerbsalltag aufeinander abzustimmen. Wesentliche Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien noch nicht erfüllt. Sie ruft dazu auf, das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vorbehaltlos zu ratifizieren.

(bsk/sda)

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