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Keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr
Magdici überraschend per sofort freigelassen
publiziert: Freitag, 29. Apr 2016 / 13:20 Uhr / aktualisiert: Freitag, 29. Apr 2016 / 13:51 Uhr
Hassan Kiko und Angela Magdici flohen Anfang Februar aus dem Gefängnis Limmattal.
Zürich - Die Gefängnisaufseherin, die Anfang Februar mit einem Häftling aus dem Gefängnis Limmattal ins Ausland geflüchtet war, ist auf freiem Fuss. Das Zürcher Obergericht hat sie am Freitag freigelassen. Die Staatsanwaltschaft kann den Entscheid nicht nachvollziehen.
Wie das Obergericht gegenüber Journalisten bekannt gab, fiel der Entscheid über die Freilassung am Donnerstagabend. Am Freitag wurde die 32-Jährige dann aus der Haft entlassen. Als Grund dafür gab das Gericht an, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehe.
Die Wärterin sei nicht vorbestraft, weshalb sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilt werden dürfte. Sie in Haft zu lassen, sei angesichts dieser Tatsache nicht angezeigt. Das Gericht folgte somit einem Antrag ihres Anwalts, der mit einer Beschwerde die Freilassung verlangt hatte.
Staatsanwaltschaft kann Entscheid nicht nachvollziehen
Wenig begeistert vom Entscheid des Obergerichts zeigte sich am Freitag die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Die zuständige Staatsanwältin Claudia Wiederkehr sagte dem Radio SRF, dass der Entscheid für die Staatsanwaltschaft nicht ganz nachvollziehbar sei.
"Wir sehen das anders. Wie übrigens auch das Zwangsmassnahmengericht, das damals Untersuchungshaft angeordnet hatte", sagte Wiederkehr. Mit ihrer Flucht nach Italien habe die Gefängnisaufseherin gezeigt, dass durchaus Fluchtgefahr bestehe.
"Mann meines Lebens"
Während ihrer Haft gab die Wärterin zu, einem Häftling des Gefängnisses Limmattal zur Flucht verholfen zu haben. Die beiden hatten eine Beziehung und flüchteten zusammen nach Italien. In einer Videobotschaft bezeichnete sie den verurteilten Vergewaltiger als "Mann meines Lebens".
Im Gegensatz zu ihr machte sich der syrische Häftling mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar. Allerdings dürfte er seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben.
Der 27-Jährige sitzt nach wie vor in Italien in Auslieferungshaft. Er dürfte in den nächsten Tagen an die Schweiz ausgeliefert werden. Rom hat dem Gefängnis in Bergamo allerdings noch keine offizielle Erlaubnis für die Auslieferung erteilt.
Die Wärterin sei nicht vorbestraft, weshalb sie nur zu einer bedingten Strafe verurteilt werden dürfte. Sie in Haft zu lassen, sei angesichts dieser Tatsache nicht angezeigt. Das Gericht folgte somit einem Antrag ihres Anwalts, der mit einer Beschwerde die Freilassung verlangt hatte.
Staatsanwaltschaft kann Entscheid nicht nachvollziehen
Wenig begeistert vom Entscheid des Obergerichts zeigte sich am Freitag die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Die zuständige Staatsanwältin Claudia Wiederkehr sagte dem Radio SRF, dass der Entscheid für die Staatsanwaltschaft nicht ganz nachvollziehbar sei.
"Wir sehen das anders. Wie übrigens auch das Zwangsmassnahmengericht, das damals Untersuchungshaft angeordnet hatte", sagte Wiederkehr. Mit ihrer Flucht nach Italien habe die Gefängnisaufseherin gezeigt, dass durchaus Fluchtgefahr bestehe.
"Mann meines Lebens"
Während ihrer Haft gab die Wärterin zu, einem Häftling des Gefängnisses Limmattal zur Flucht verholfen zu haben. Die beiden hatten eine Beziehung und flüchteten zusammen nach Italien. In einer Videobotschaft bezeichnete sie den verurteilten Vergewaltiger als "Mann meines Lebens".
Im Gegensatz zu ihr machte sich der syrische Häftling mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar. Allerdings dürfte er seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben.
Der 27-Jährige sitzt nach wie vor in Italien in Auslieferungshaft. Er dürfte in den nächsten Tagen an die Schweiz ausgeliefert werden. Rom hat dem Gefängnis in Bergamo allerdings noch keine offizielle Erlaubnis für die Auslieferung erteilt.
(arc/sda)
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