Schutz für Passivraucher in der Vernehmlassung

publiziert: Mittwoch, 4. Okt 2006 / 19:55 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 5. Okt 2006 / 09:34 Uhr

Bern - Wie vor einem Monat angekündigt, hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK) eine Revision des Arbeitsgesetzes bis 9. Januar 2007 in Vernehmlassung geschickt.

Damit sollen Passivraucher besser geschützt werden. Die SGK übernahm einen von ihrer Subkommission ausgearbeiteten Artikel, der wie folgt lautet: «Arbeitsplätze sind rauchfrei. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vor dem Passivrauchen zu schützen. Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.»

Damit wären die Nichtraucherinnen und Nichtraucher auch in Einkaufszentren, Kinos, Restaurants und Bars und alle Personen geschützt, die sich an Orten aufhalten, wo gearbeitet wird. Ausgenommen sind Familienbetriebe. Die Einrichtung von separaten, speziell belüfteten «Fumoirs» bliebe erlaubt.

Passivrauchen «gefährlicher» als Aids

Wie es im Vernehmlassungsbericht heisst, sterben nach einer offiziellen Schätzung in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Personen an den Folgen des Passivrauchens. Das seien mehr als Opfer von Gewaltakten, Aids oder illegalen Drogen. Die wirtschaftlichen Folgen werden mit jährlich 500 Millionen Franken beziffert.

In einem Bericht an das Parlament hatte sich der Bundesrat positiv zu einem Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen und in öffentlich zugänglichen Räumen geäussert. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative des Präventivmediziners Felix Gutzwiller (FDP/ZH) zurück.

Unterstützung der Bevölkerung

Dessen Vorschlag, den Schutz vor Passivrauchen über eine Revision des Arbeitsgesetzes zu stärken, kommt bei der Bevölkerung gut an. Gemäss einer Anfang September veröffentlichten Umfrage unterstützen 78 Prozent diese Variante.

In vielen Kantonen sind entsprechende Bestrebungen bereits weit fortgeschritten. Im März dieses Jahres hiess das Tessiner Stimmvolk ein Rauchverbot in Restaurants gut, und im Kanton Solothurn wird am 26. November über eine solches Gesetz abgestimmt.

(ht/sda)

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