Sozialhilfe

Ständeratskommission will Sozialhilfe besteuern

publiziert: Mittwoch, 5. Nov 2014 / 12:03 Uhr
Die Gesetzesvorlage, die die Kommission erarbeiten lassen will, soll auch den unterschiedlichen Lebenskosten und Sozialhilfesystemen in den Kantonen Rechnung tragen.
Die Gesetzesvorlage, die die Kommission erarbeiten lassen will, soll auch den unterschiedlichen Lebenskosten und Sozialhilfesystemen in den Kantonen Rechnung tragen.

Bern - Damit sich Arbeit lohnt, sollen Sozialhilfeleistungen künftig besteuert werden. Das verlangt die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) mit einer Motion, die sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet hat.

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Gleichzeitig will die Kommission das Existenzminimum entlasten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Kommission leitet ihre Forderungen aus einem Bericht ab, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet hat. Dieser war zum Schluss gekommen, dass durch die Besteuerung von Unterstützungsleistungen eine Gleichbehandlung von Sozialhilfebezügern mit Erwerbstätigen mit tiefem Einkommen erreicht werden könnte.

Ebenfalls sollen Schwelleneffekte verhindert werden. Ein solcher tritt dann ein, wenn das frei verfügbare Einkommen wegen einer geringfügigen Einkommenssteigerung abrupt verringert wird. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn durch das zusätzliche Einkommen der Anspruch auf eine Leistung wie etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien verloren geht oder wenn die Fixkosten und Steuern sprunghaft ansteigen.

Auch negative Erwerbsanreize würden wegfallen. Solche liegen vor, wenn das frei verfügbare Einkommen trotz steigendem Bruttolohn abnimmt. Dazu kommt es etwa dann, wenn eine Unterstützungsleistung wegen einer Lohnerhöhung reduziert wird.

Keine Härtefälle

Damit durch die Besteuerung tiefer Einkommen keine Härtefälle entstehen, will die Kommission gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlasten, wie es in der Mitteilung heisst. Diese Kombination von Massnahmen entspricht den Empfehlungen des Bundesrats.

Dieser war in seinem Bericht zum Schluss gekommen, dass Schwelleneffekte und negativen Erwerbsanreize sowohl durch die Besteuerung der Sozialhilfeleistungen in Kombination mit der Steuerbefreiung des Existenzminimus als auch allein durch die Steuerbefreiung des Existenzminimus beseitigt werden könnten.

Die Steuerbefreiung des Existenzminimus allein würde gemäss dem Bericht aber der steuerlichen Gleichbehandlung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit und aus Unterstützungsleistungen widersprechen. Steuersystematisch hielt der Bundesrat darum die Besteuerung der Unterstützungsleistungen für richtig.

Die Gesetzesvorlage, die die Kommission erarbeiten lassen will, soll auch den unterschiedlichen Lebenskosten und Sozialhilfesystemen in den Kantonen Rechnung tragen. Auch der Bundesrat hatte empfohlen, die Höhe des Existenzminimums und die konkrete Ausgestaltung der Steuerbefreiung den Kantonen zu überlassen.

(flok/sda)

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