UNO-Flüchtlingshilfswerk kritisiert EU-Drittstaaten-Regel

publiziert: Freitag, 30. Apr 2004 / 14:05 Uhr / aktualisiert: Freitag, 30. Apr 2004 / 14:30 Uhr

Genf - Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat die so genannte Drittstaaten-Regelung des neuen EU-Asylrechts kritisiert. Schutzsuchenden werde praktisch das Recht genommen, eine zunächst negative Entscheidung effektiv überprüfen zu lassen.

Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) erachtet die Regelungen als gefährlich.
Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) erachtet die Regelungen als gefährlich.
Das erklärte das UNHCR in Genf. Die EU-Staaten hätten sich nicht an ihr Versprechen gehalten, ein gemeinsames Asylsystem auf der vollständigen und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention aufzubauen.

Das UNHCR sieht die Regelungen zu den sicheren und besonders sicheren Drittstaaten als potenziell gefährlich für Flüchtlinge an. Flüchtlinge könnten im Zuge von Kettenabschiebungen wieder in ihrem Heimatland landen. Dies wäre jedoch in direktem Gegensatz zu internationalem Recht.

Die EU-Innenminister hatten sich am Donnerstag unmittelbar vor dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie geeinigt, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze erlaubt, wenn diese aus vorab festgelegten sicheren Drittstaaten kommen.

Auch eine Abschiebung vor der Entscheidung über so genannte Folgeanträge der Asylbewerber ist danach möglich. Das UNHCR verweist darauf, dass mit der Entscheidung nur Mindeststandards festgelegt wurden. Möglichkeiten zur Nachbesserung gebe es somit noch.

(rp/sda)

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