Repräsentative Umfrage

Zwei Drittel befürworten Durchsetzungsinitiative

publiziert: Mittwoch, 11. Nov 2015 / 12:39 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 11. Nov 2015 / 15:40 Uhr
Durchgreifen: Mehrheit ganz auf SVP-Linie.
Durchgreifen: Mehrheit ganz auf SVP-Linie.

Bern - Vier Monate vor der Abstimmung stösst die Durchsetzungsinitiative der SVP auf breite Zustimmung. In einer repräsentativen Umfrage befürworten zwei Drittel der Befragten, kriminelle Ausländer ausnahmslos auszuschaffen.

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Wäre heute abgestimmt worden, hätten sich 66 Prozent bestimmt oder eher für die buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ausgesprochen. 31 Prozent wären gegen die Durchsetzungsinitiative gewesen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag des Branchenverbands Interpharma hervor, über welche die «NZZ» am Mittwoch berichtete.

Die Studienautoren räumen zwar ein, dass der Abstimmungskampf noch gar nicht begonnen habe. Die Meinungsbildung sei aber vergleichsweise entwickelt: So hätten 60 Prozent eine bestimmte Stimmabsicht und nur 3 Prozent gar keine Meinung, heisst es in dem Bericht.

Erfahrungsgemäss geht die Zustimmung bei Volksinitiativen während der Abstimmungskampagne um rund 15 Prozent zurück. Bei Initiativen aus dem rechten Lager falle dieser Wert aber häufig geringer aus, schreibt gfs.bern. So betrug die Zustimmung bei der Ausschaffungsinitiative in der ersten Umfrage 58 Prozent, am Abstimmungstag waren es noch 52 Prozent.

Wahl zwischen zwei Varianten

Inwieweit die Befragten der gfs.bern-Umfrage über die Konsequenzen der Durchsetzungsinitiative Bescheid wussten, bleibt unklar. In der konkreten Frage heisst es bloss: «Mit der Initiative will die SVP die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative von 2010 in der Bundesverfassung verankern.»

Nicht thematisiert wird dabei die konkrete Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, wie sie das Parlament im vergangenen Frühling beschlossen hat. Ausländer, die eine schwere Straftat begehen, müssen die Schweiz automatisch verlassen. Um unhaltbare Härten oder stossende Entscheide zu vermeiden, hat das Parlament aber eine Art Härtefallklausel eingebaut.

Der Bundesrat setzt die neuen Regeln zur Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer jedoch erst nach der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative in Kraft. Damit räumt der Bundesrat dem Volk eine Art Wahlrecht zwischen den Entscheiden des Parlaments und der SVP-Initiative ein.

Für die Umfrage von gfs.bern wurden 1456 Stimmberechtigte aus der ganzen Schweiz zwischen dem 19. und 31. Oktober telefonisch befragt.

(jz/sda)

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