Deutschland: Wegweisendes Urteil für Ehrenmord

publiziert: Dienstag, 29. Dez 2009 / 15:09 Uhr

Kleve - Zehn Monate nach dem Ehrenmord an einer 20-jährigen Kurdin in Deutschland hat ein Gericht ein wegweisendes Urteil gefällt: Bestraft wurden nicht nur die beiden Täter, sondern auch der Vater des Opfers, der die Tat geplant hatte.

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Das Landgericht im niederrheinischen Kleve verurteilte den 50-Jährigen zu einer lebenslangen Haft. Erstmals wurde damit in einem Ehrenmord-Fall in Deutschland ein Familienoberhaupt als Drahtzieher zur Verantwortung gezogen.

Ein Drillingsbruder der Ermordeten Gülsüm S. erhielt eine Jugendstrafe von fast zehn Jahren Gefängnis. Sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter wandert ein 37-jähriger Helfer der beiden.

Der Bruder des Opfers hatte die Tat nach seiner Festnahme in einer Vernehmung gestanden. Er und sein Bekannter hätten die Frau Anfang März in einen Hinterhalt gelockt, sie mit einer Wäscheleine bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt, ihr mit Ästen das Gesicht zertrümmert und sie so getötet.

Vater und Sohn: Gemeinschaftlicher Mord

Mit den Urteilen folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Anklage: Vater und Sohn wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, der dritte Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord.

Motiv für die Tat war nach Ansicht des Gerichts, dass das Opfer schwanger geworden war und heimlich abgetrieben hatte. Die Frau, die eine Liebesbeziehung zu einem Albaner hatte, sollte gegen ihren Willen verheiratet werden. Als die Familie erfuhr, dass sie keine Jungfrau mehr war und abgetrieben hatte, beschlossen der Vater und ihr Bruder, sie umzubringen.

«Ehrloses Verhalten»

In den Augen der Täter habe das «ehrlose Verhalten» der jungen Frau auf keinen Fall nach aussen gelangen dürfen. Mit dem Mord sollte die «Familienehre» wieder hergestellt werden, sagte der Richter.

Der Anwalt des angeklagten Sohnes sprach von einem wegweisenden Urteil: In dem Prozess sei erstmals auch das Familienoberhaupt als «geistiger Urheber» der Tat zur vollen Verantwortung gezogen worden. Die Verteidigung des Vaters kündigte Berufung an.

(fkl/sda)

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