EU-Richter: Sex-Kino ist kein Kino

publiziert: Donnerstag, 18. Mrz 2010 / 14:19 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 18. Mrz 2010 / 14:38 Uhr

Luxemburg - Ein Sex-Kino mit Einzel-Videokabinen ist keine kulturelle Einrichtung. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Deswegen dürfe der Betreiber eines belgischen «Erotic Center» nicht den ermässigten Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent für Kinos bezahlen.

Sex-Kino ist laut EU-Richter keine kulturelle Einrichtung.
Sex-Kino ist laut EU-Richter keine kulturelle Einrichtung.
Vielmehr sei der volle Satz von 21 Prozent fällig. Anders sähe es aber aus, falls in Sexkinos ein einziger Film von allen Besuchern gemeinsam betrachtet würde. Aus dem Urteil geht hervor, dass es sich in einem solchen Fall um eine steuerlich begünstigte Kulturveranstaltung handeln würde.

In einem Streit mit dem belgischen Fiskus hatte der Inhaber des «Erotic Center» argumentiert, sein Betrieb gehöre zu jenen «Einrichtungen der Kultur, des Sport oder der Unterhaltung», die einem königlichen Erlass zufolge in den Genuss des ermässigten Mehrwertsteuersatzes kämen.

Entscheid der EU-Richter

Die EU-Richter entschieden, die im EU-Recht enthaltene Wendung der «Eintrittsberechtigung für Kinos» sei «eng» und «nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen».

Im Kino gehe es nicht darum, «allein in einem zur alleinigen Nutzung überlassenen Raum (...) einen oder mehrere Filme oder Filmausschnitte betrachten zu können».

Vielmehr berechtige eine Kino-Eintrittskarte «alle zahlenden Personen, gemeinsam die diesen Ereignissen und Einrichtungen eigenen kulturellen Leistungen wie auch die ihnen eigene Unterhaltung in Anspruch zu nehmen».

Voller Mehrwertsteuersatz zu entrichten

Wegen der Einzelkabinen müsse der Besitzer des Sex-Kinos daher den vollen Mehrwertsteuersatz entrichten. Im fraglichen Fall ging es um gut 50'000 Euro.

(ade/sda)

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